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Bachelorarbeit

 

Downloads: Anträge und Formulare Bachelorarbeit


Anmeldung der Bachelorarbeit:

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
(= Hauptantrag Anmeldung und bei Bedarf Zusatzantrag im Falle von fehlenden ECTS-Punkten)


Mit der Bachelorarbeit einzureichen:

Adressmitteilung


In die Bachelorarbeit zu integrieren:

Das Titelblatt ist als erste Seite in die Bachelorarbeit zu integrieren (keine Seitenzahl). Es darf frei gestaltet werden, muss aber die angegebenen Textbausteine enthalten. Individuell gestaltet werden können: Formatierung (z. b. Schriftgröße, Fettdruck, Abstände), Reihenfolge der Angaben, Einbettung eines Bildes. Das Logo der Universität kann, muss aber nicht enthalten sein. Für die Bindung ist in der Vorlage auf der linken Seite ein 1 cm breiterer Seitenrand eingestellt.

  • Bachelorarbeit auf Deutsch:

 

  • Bachelorarbeit auf Englisch

 


Anträge zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit:

 

 

Bachelorarbeit - Das Wichtigste auf einen Blick

  • Umfang: 10 ECTS-Punkte
  • Bearbeitungszeit: 3 Monate
  • Von der Anmeldung der Bachelorarbeit bis zum Erhalt der Abschlussdokumente ist mit ca. 6 Monaten zu rechnen
  • Das erste Beratungsgespräch sollte ca. 6 bis 8 Wochen vor Anmeldung der Bachelorarbeit (also ca. 8 Monate vor geplantem Abschluss des Studiums) mit einem prüfungsberechtigten Vertreter / einer prüfungsberechtigten Vertreterin eines Arbeitsbereiches des IfSS geführt werden
  • Der Beginn der Bachelorarbeit ist individuell wählbar. Allerdings muss die Anmeldung mind. 3 Wochen vor gewünschtem Beginn im SPB eingegangen sein. 
  • Die Bachelorarbeit wird von einem Gutachter / einer Gutachterin bewertet.
  • Gutachter / Gutachterin => Vergibt Thema der Bachelorarbeit => ist hauptverantwortlich für Betreuung
  • Die Bachelorarbeit kann auch außerhalb des IfSS angefertigt werden und betreut werden. Die Hauptverantwortung für die Betreuung liegt aber beim gewählten Gutachter / bei der gewählten Gutachterin des IfSS.
  • Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor: Die Bachelorarbeit kann entweder im Fach Sport oder im anderen wissenschaftlichen Fach bzw. im Fach Musik/Kunst erstellt werden. Die Informationen auf dieser Seite gelten für das Fach Sport.

 


 

 

Zeitliche Planung der Bachelorarbeit

Von der Anmeldung der Bachelorarbeit (= Einreichung des Anmeldeantrags im SPB) bis zur Ausstellung der Abschlussdokumente ist mit einem Zeitraum von ca. 6 Monaten zu rechnen.

Der Beginn der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit ist individuell wählbar.

 

zeitstrahl bachelorarbeit

SPB = Studien- und Prüfungsbüro (2. OG, Zi 02 006)

Beispiele für den zeitlichen Ablauf:

Fallen die unten genannten Termine auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist jeweils der darauffolgende Werktag als Frist zu verstehen.

Diese Termine sind nur Vorschläge bzw. Hilfe zur Planung. Die Bachelorarbeit kann jederzeit angemeldet werden!

Anmeldung
an SPB

Zulassung

Beginn
Bachelorarbeit
Abgabe
Bachelorarbeit
Frist GutachtenErhalt
Abschlussdokumente
Abschluss zum Ende SoSe
(6. FS)
bis 31.03. ab 15.04. 20.04. 20.07. 31.08.

30.09. (SoSe)

Diese Zeitschiene empfehlen wir bei gewünschtem Beginn des Master of Education im WS

Abschluss zum Ende SoSe
(6. FS)
bis 09.06. ab 23.06. 30.06.

30.09.

Darf kein Samstag oder Sonntag sein. Sonst fällt die Abgabe auf den Oktober = WS

In diesem Fall Bachelorarbeit 2 Tage früher beginnen und anmelden

11.11. 09.12. (Wenn die letzte Leistung bis 30.09. = SoSe erbracht wird, ist keine Immatrikulation für das WS mehr notwendig)

Abschluss im WS
(7. FS)

bis 30.07. ab 15.08. 20.08. 20.11. 02.01. 29.01.
Abschluss zum Ende WS
(7. FS)
bis 29.09. ab 15.10. 20.10. 20.01. 03.03.

31.03. (WS)

Diese Zeitschiene empfehlen wir bei gewünschtem Beginn eines Master of Education im SoSe (in Freiburg nicht möglich mit Fach Sport)

Abschluss zum Ende WS
(7. FS)
bis 10.12. ab 22.12. 31.12. 31.03. 12.05. 09.06.

 

 

Der Beginn der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit ist individuell wählbar. Bei der zeitlichen Planung ist Folgendes zu beachten:

  • Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit  (s. oben Downloads) muss mindestens drei Wochen vor dem gewünschtem Beginn der Bachelorarbeit  im SPB eingereicht werden.
  • Es sollte sich rechtzeitig um die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorarbeit und die Verbuchung der hierfür notwendigen ECTS-Punkte gekümmert werden.
  • Die Abschlussdokumente werden ca. 4 Wochen nach Verbuchung der letzten Studien-/ Prüfungsleistung ausgestellt.

 

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Hinweise zum Abschluss des Studiums im 6. Fachsemester:

 

Wer bis zum 30. September seine Abschlussdokument erhalten will,

  • muss den Antrag auf Zulassung bis spätestens 31. März im SPB eingereicht haben;
  • muss mit der Bachelorarbeit spätestens am 20. April beginnen;
  • muss sich rechtzeitig um ausstehende Leistungsverbuchungen kümmern: spätestens Ende August müssen alle Leistungen aus dem Studium verbucht sein

 

 

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Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelorarbeit


Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer im betreffenden Studiengang eine Mindest-ECTS-Punkte-Zahl erworben hat:


Darüber hinaus kann nur zur Bachelorarbeit zugelassen werden,

  • wer im betreffenden B.Sc. bzw. Polybachelor Studiengang eingeschrieben ist
  • wer im betreffenden B.Sc. bzw. Polybachelor Studiengang bzw. in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt den Prüfungsanspruch nicht verloren hat und sich darin in keinem laufenden Prüfungsverfahren an einer anderen Hochschule befindet

 

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Anmeldung der Bachelorarbeit

 

Download der Anträge siehe oben

(PDF mit Formularfeldern; um die Felder am Bildschirm bearbeiten zu können, muss das PDF mit einem PDF-Reader z. B. Adobe geöffnet werden; im Tab oder Fenster des Browsers ist kein Ausfüllen möglich)

Das Download-Paket enthält neben Hinweisen zum Ausfüllen folgende Anträge:

  • Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (= Hauptantrag)
  • nur falls erforderlich: Zusatzantrag = Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit bei fehlendem Nachweis der geforderten ECTS-Punkte


Einreichung und Form der Anträge:

  • mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Bachelorarbeit im Studien- und Prüfungsbüro des IfSS (per Mail an: ).
  • Die Anträge müssen vollständig und von allen Beteiligten unterschrieben sein (elektronisch/digital möglich).
  • Der/die Studierende kann auf dem Hauptantrag angeben, wann er/sie mit der Bachelorarbeit beginnen möchte. Der früheste Bearbeitungsbeginn kann drei Wochen nach dem Datum der Antragseinreichung sein. (Beispiel: Antragseinreichung 31.03. => frühstmöglicher Wunschbeginn der Bearbeitungszeit:  20.04.
  • Der/die Gutachter/in bestätigt auf dem Hauptantrag entweder den vom/von der Studierenden vorgeschlagenen Bearbeitungsbeginn oder passt ihn ggf. an.
  • Der vom/von der Gutachter/in angegebene Bearbeitungsbeginn wird in den Zulassungsbescheid übernommen, vorausgesetzt
    • die Antragsstellung erfolgte formgerecht und vollständig,
    • die Zulassungsvoraussetzungen gelten als erfüllt bzw. die Zulassung wurde trotzt fehlender Voraussetzungen vom Fachprüfungsausschuss genehmigt.

Ca. 2 Wochen nach Eingang der Anträge im Studien- und Prüfungsbüro wird der Zulassungsbescheid für die Bachelorarbeit per Mail verschickt und die Zulassung in HISinOne eingetragen. Sind die Anträge unvollständig oder stehen ggf. noch Genehmigungen für die Zulassung aus, wird der Studierende entsprechend informiert und die Zulassung sowie der Bearbeitungsbeginn der Bachelorarbeit kann sich verschieben.

 

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Gutachter/innen, Themenstellung und Betreuung der Bachelorarbeit


Thema der Bachelorarbeit und Betreuung:

  • Es wird ein Gutachter / eine Gutachterin vom IfSS benötigt.
  • Die Fragestellung der Bachelorarbeit (Thema) muss mit einem/r prüfungsberechtigten Mitarbeiter/in des IfSS abgesprochen werden. Diese Person ist damit in der Regel der Gutachter / die Gutachterin der Bachelorarbeit und ist damit verantwortlich für die Themenstellung und die Betreuung.
  • Zur Betreuung der Bachelorarbeit können weitere Personen oder Institutionen hinzugezogen werden. Dies ist im Erstgespräch mit dem Gutachter / der Gutachterin zu klären. Der Gutachter / die Gutachterin bleibt Hauptansprechpartner/in.

 

Themenfindung und Exposé:

Zur Themenfestlegung mit den Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen sowie der Erstellung eines Exposés ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Vorbereitende Schritte zur Anmeldung einer Abschlussarbeit

 

Gutachter/innen der Bachelorarbeit:

Der Gutachter / die Gutachterin der Bachelorarbeit muss

  • Mitarbeiter / Mitarbeiterin des IfSS sowie
  • prüfungsberechtigt sein.


Prüfungsberechtigt sind

  • Professoren/innen und Privatdozenten/innen des Instituts für Sport und Sportwissenschaft (IfSS).
  • promovierte Mitarbeiter/innen des IfSS, sofern ihnen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde.

 

Liste der aktuell Prüfungsberechtigten für die Bachelorarbeit (= mögliche Betreuer/in / Gutachter/in):

  • Prof. Dr. Urs Granacher
  • Prof. Dr. Natalie Mrachacz-Kersting
  • Prof. Dr. Jana Strahler
  • Prof. Dr. Ingo Wagner
  • Prof. Dr. Dominic Gehring
  • Dr. Gabriela Reuss
  • Dr. Katrin Röttger
  • Dr. Sabine Schlegel

 

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Art und Umfang der Bachelorarbeit


Zweck der Bachelorarbeit:

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit, mit der die Prüflinge zeigen sollen, dass sie ein Thema aus dem Bereich Sportwissenschaft innerhalb der vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können.


Art der Bachelorarbeit:

Erwartet wird:

  • theoretische Arbeit (Beantwortung einer Fragestellung auf der Basis einer Literaturrecherche) oder
  • Entwicklungsarbeit (z. B. Erstellung und Dokumentation einer Bewegungsmaßnahme)


Bei besonderem Interesse und ausreichend Ressourcen im Institut kann auch eine empirische Arbeit (Studie) angefertigt werden. Studierende im Bachelor of Science Studiengang haben die Möglichkeit, hierfür zusätzlich ECTS-Punkte im Bereich I-BOK (Modul Studienprojekt) zu erlangen.

 

Sprache:

  • Deutsch oder Englisch
  • Wenn die Begutachtung sichergestellt ist, kann die Bachelorarbeit auf Antrag auch in einer anderen Sprache als deutsch oder englisch abgefasst werden.
  • Sofern die Bachelorarbeit nicht in Deutsch abgefasst ist, muss sie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.

 

Umfang und Format der Bachelorarbeit:

  • Richtwert: 30 Seiten reiner Textteil (ohne Literaturverzeichnis etc.)
  • Je nach Art der Bachelorarbeit bzw. der Themenstellung kann die Seitenzahl nach oben oder unten abweichen. Es gelten prinzipiell die Vereinbarungen mit dem Gutachter / der Gutachterin.
  • Formale Richtlinien:  ► Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der DVS; ggf. Richtlinien mit Gutachter / Gutachterin absprechen
  • Richtlinien Zitation und Quellenangebe: APA
  • Vorlage für das Titelblatt (Deutsch und Englisch) s. Downloads oben.

 

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Änderung des Themas der Bachelorarbeit

Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist binnen vier Wochen zu stellen und zu vergeben. Betroffene Personen sollten sich unverzüglich ans Studien- und Prüfungsbüro des IfSS wenden.

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Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit

 

In begründeten Einzelfällen (z. B. wegen Krankheit oder begründeten Problemen, die in der Bachelorarbeit selbst liegen) kann der Fachprüfungsausschuss die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit wie folgt verlängern:

  • B.Sc.: um maximal 6,5 Wochen (46 Tage)
  • Poly: um maximal 6 Wochen


Der Antrag ist spätestens drei Tage nach Eintreten des Verlängerungsgrundes zu stellen und muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Studien- und Prüfungsbüro eingegangen sein.

► Download der Anträge auf Verlängerung der Bachelorarbeit (wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund) siehe oben
 

Bei Genehmigung der Verlängerung erhält der/die Studierende ein Schreiben mit Angabe der neuen Bearbeitungsfrist.

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Abgabe der Bachelorarbeit

 

Form und Exemplare:

  • 2 Exemplare in gebundener und gedruckter Form inklusive vorgegebenem Titelblatt und handschriftlich unterschriebene Erklärung zur Bachelorarbeit + Abgabe der Adressmitteilung (s. o. Downloads)
  • Zusätzlich in digitaler Form als PDF-Datei als Mailanhang an: . Die digitale Version muss der eingereichten Papierversion entsprechen und am selben Tag wie diese eingereicht werden
  • Bei empirischen Arbeiten kann darüber hinaus von den Gutachtern/innen auch die Abgabe der Rohdaten und empirischen Ergebnisse verlangt werden.

 

Mögliche Orte der Einreichung:

  • Persönliche Abgabe im Studien- und Prüfungsbüro des IfSS (2. OG, R 02 006) oder
  • Briefkasten außen am Haupteingang des IfSS oder gelber Briefkasten (Fach des Studien- und Prüfungsbüros) im EG des Hauptgebäudes im IfSS oder
  • per Post (maßgeblich ist der Poststempel, Einschreiben wird empfohlen) an: Institut für Sport und Sportwissenschaft, Studien- und Prüfungsbüro, Sandfangweg 4, 79102 Freiburg

 

Frist:

  • Die Frist der Bearbeitungszeit wird mit dem Zulassungsbescheid zur Bachelorarbeit bekannt gegeben sowie in HISinOne vermerkt.
  • Fällt das Datum der Bearbeitungsfrist auf einen Samstag oder Sonntag, gilt der erste hierauf folgende Werktag als Abgabefrist.
  • Wird die Bachelorarbeit in einer der beiden o. g. Briefkästen eingeworfen, gilt sie dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie auf den der Bearbeitungsfrist folgenden Werktag spätestens ab 8:00 Uhr morgens zugänglich ist.

 

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Bewertung der Bachelorarbeit

Gewichtung der Bachelorarbeit für die Gesamtnote Endnote:

  • B.Sc.: die Bachelorarbeit geht mit einer doppelten Gewichtung (2 x 10 ECTS-Punkte) in die Berechnung der Gesamtnote ein (alle anderen Module gehen nur einfach gewichtet mit ihrem jeweiligen ECTS-Umfang in die Gesamtnote ein)
  • Polybachelor Sport und ein anderes wissenschaftliches Fach: die Bachelorarbeit wird 1-fach gewichtet, die Abschlussnoten in den beiden Fächern jeweils 4-fach
  • Polybachelor Sport und ein künstlerisches Fach: Sport 6-fach, das künstlerische Fach 9-fach und die Bachelorarbeit wird 2-fach gewichtet.

 

Bewertung der Bachelorarbeit:

  • Die Bachelorarbeit wird innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe von einem Gutachter bzw. einer Gutachterin bewertet. Bei einer Bewertung mit der Note 5,0 bestellt der Fachprüfungsausschuss einen zweiten Gutachter / eine zweite Gutachterin. Die Endnote ergibt sich dann als das arithmetische Mittel der beiden Einzelbewertungen.
  • Notenskala: 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 ... 4,0 / 5,0)

 

 

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Wiederholung der Bachelorarbeit

  • Eine Bachelorarbeit, die mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet worden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
  • Der Antrag auf Wiederholung muss spätestens 2 Monate nach Bestandskraft des Prüfungsbescheides eingereicht werden; bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die/der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
  • Es ist ein neues Thema zu stellen.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur dann zulässig, wenn der/die Studierende bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
  • HINWEIS für Studierende im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Studiengang: Die Wiederholung der Bachelorarbeit muss in dem Fach erfolgen, in dem die Bachelorarbeit für den ersten Versuch zugelassen wurde. Es können jedoch innerhalb des Fachs andere Gutachter*innen/Betreuer*innen gewählt werden.

 

 

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Ausstellung der Abschlussdokumente und Exmatrikulation


Hinweis für Studierende im Polybachelor:

Die Ausstellung der Abschlussdokumente erfolgt von dem Prüfungsamt, zu dem das Fach gehört, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wurde.

 

B.Sc. und Polybachelor:

Innerhalb von 4 Wochen nach Verbuchung der letzten Studien-/Prüfungsleistung erfolgt die Ausstellung der Abschlussdokumente.

Die Dokumente werden entweder an die bei der Einreichung der Bachelorarbeit angegebene Adresse verschickt oder liegen auf Wunsch auch zur Abholung bereit.

Das Zeugnis trägt den Tag der letzten Prüfungsleistung.

Solange der/die Studierende noch Studien-/Prüfungsleistungen zu erbringen hat, muss er/sie immatrikuliert sein. Ist die letzte Leistung bestanden, kann die Exmatrikulation erfolgen. Für die anschließende Ausstellung der Abschlussdokumente ist keine Immatrikulation erforderlich.

Exmatrikulierte Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden und eine Prüfungsleistung wiederholen müssen beziehungsweise deren Prüfung aufgrund genehmigten Rücktritts als nicht unternommen gilt, können die betreffende Prüfungsleistung noch erbringen.


Hinweise zur Exmatrikulation:

  • Ansprechpartner zu Fragen der Exmatrikulation ist das Studierendensekretariat der Uni Freiburg in der Sedanstraße
  • Die Exmatrikulation ist im Studierendensekretariat der Uni Freiburg entweder schriftlich oder persönlich per Antrag vorzunehmen.
  • Es sind die auf dem Exmatrikulationsantrag erforderlichen Unterlagen wie z. B. Entlastungsvermerk der UB, Studienbuch etc. beizulegen.
  • Die Exmatrikulation wird in der Regel erst zum Ende des Semesters wirksam. D. h. wer sein Studium beendet hat, kann trotz eingereichtem Exmatrikulationsantrag noch bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert sein.
  • Wer sich für das kommende Semester zur Sicherheit zurückgemeldet hat, aber nun doch nicht mehr auf die Immatrikulation angewiesen ist, muss sich für eine Gebührenerstattung binnen 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren:
    • Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn (01.10 oder 01.04.), werden sowohl der Sozialbeitrag (78 EUR) als auch der Verwaltungsbeitrag sowie der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) zurückerstattet.
    • Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn (nach dem 01.10 oder 01.04.), aber binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird nur noch der Verwaltungsbeitrag und der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) erstattet.

 

Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium bei Fortführung des Studiums an der Uni Freiburg

  • Studierende, die Ihr Bachelorstudium an der Uni absolvieren und planen Ihr Masterstudium an der Uni Freiburg fortzusetzten, können sich in ihrem letzten Semester im Bachelorstudium für das kommende Semester (1. FS im Masterstudium) zurückmelden. Wenn die Zulassung für das Masterstudium vorliegt, kann mit dieser Zulassung im Studierendensekretariat des Service Center Studiums die Umschreibung auf das Masterstudium erfolgen.
  • Erhält man keinen Masterstudienplatz, hat sich aber rückgemeldet, kann die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (01.10 oder 01.04.) nachträglich erfolgen. In diesem Fall erhält man alle gezahlten Gebühren zurück (s. o.).
  • Eine andere Möglichkeit ist, sich nicht zurückzumelden und dann bei einer Zulassung zum Masterstudium sich neu zu immatrikulieren.

 

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