Sie sind hier: Startseite Studienorganisation … Prüfungsangelegenheiten Master of Science Masterarbeit …

Masterarbeit M.Sc. und Verteidigung

 

Downloads: Anträge und Vorlagen

Anmeldung der Masterabschlussprüfung:

Anträge zur Anmeldung des Masterabschlussmoduls

 


Bewertungsrichtlinien für die Masterarbeit:

Evaluation Guidelines

 


Verteidigung der Masterarbeit

Terminvereinbarung (oder Terminänderung) mit mündlichem Prüfer/mündlicher Prüferin

 


Mit der Masterarbeit einzureichen:

Adressmitteilung

 


In die Masterarbeit zu integrieren:

Das Titelblatt ist als erste Seite in die Masterarbeit zu integrieren (keine Seitenzahl). Es darf frei gestaltet werden, muss aber die oben angegebenen Textbausteine enthalten. Individuell gestaltet werden können: Formatierung (z. b. Schriftgröße, Fettdruck, Abstände), Reihenfolge der Angaben, Einbettung eines passenden Bildes zur Masterarbeit.  Das Logo der Universität kann, muss aber nicht enthalten sein. Für die Bindung ist in der Vorlage auf der linken Seite ein 1 cm breiterer Seitenrand eingestellt.

  • Masterarbeit auf Deutsch:

 

  • Masterarbeit auf Englisch

 


Anträge zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit:

 


 

Bestandteile des Masterabschlussmoduls

Das Masterabschlussmodul besteht aus der

  • Masterarbeit (25 ECTS-Punkte), Bearbeitungsdauer: 5 Monate
     
  • Verteidigung der Masterarbeit (5 ECTS-Punkte)


 

 

Zeitlicher Ablauf des Masterabschlussmoduls

 
SPB = Studien- und Prüfungsbüro (2. OG, Zi 02 006)

zeitschiene masterabschluss msc

 


Der Beginn der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ist individuell wählbar. Bei der zeitlichen Planung ist Folgendes zu beachten:

  • Der Antrag auf Zulassung zum Masterabschlussmodul und ggf. die Zusatzanträge (s. oben unter Downloads) müssen mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn der Masterarbeit im SPB eingereicht werden.
  • Es sollte sich rechtzeitig um die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zum Masterabschlussmodul und die Verbuchung der hierfür notwendigen ECTS-Punkte gekümmert werden.
  • Es empfiehlt sich mindestens 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Masterarbeit mit einem/einer Prüfungsberechtigten für das Masterabschlussmodul  das Thema der Masterarbeit und die zeitliche Planung zur Durchführung der Fragestellung eingehend zu besprechen (verbindliche Vorgehensweise s. unter dem Punkt "Gutachter/innen, Themenstellung und Betreuung der Masterarbeit"). Wer anknüpfend an das FEP-Projekt eine Fragestellung für die Masterarbeit entwickeln möchte, sollte schon während des FEP-Projektes den Kontakt zu einem/r Prüfungsberechtigten suchen.
  • Der mündliche Prüfungszeitraum für die Verteidigung der Masterarbeit beginnt eine Woche nach Einreichung der Masterarbeit und endet zwei Monate danach.

Die Abschlussdokumente werden ca. 4 Wochen nach Verbuchung der letzten Studien-/ Prüfungsleistung ausgestellt.

 

► Zurück zur Übersicht

 

Hinweise zum Abschluss des Studiums im 4. Fachsemester

 

Wer bis zum 30. September das Studium abgeschlossen haben will,

  • sollte mit der Masterarbeit spätestens am 01. April beginnen; Abgabe wäre dann 01. September;
  • muss den Antrag auf Zulassung bis spätestens 15. März im SPB eingereicht haben;
  • sollte sich rechtzeitig um ausstehende Leistungsverbuchungen kümmern (Nachweis von 80 ECTS-Punkten als Zulassungsvoraussetzung).

Unter Berücksichtigung des mündlichen Prüfungszeitraums ist zudem vor Einreichung des Antrages mit dem/der mündlichen Prüfer/in abzuklären, ob diese/r in dem Zeitraum, in dem die Verteidigung der Masterarbeit stattfinden soll (letzte drei Septemberwochen), prinzipiell anwesend wäre.

Sollten während der Masterabschlussphase noch andere Studien- oder Prüfungsleistungen ausstehen, müssen diese ebenfalls bis 30. September erfolgreich absolviert worden sein.

   

► Zurück zur Übersicht

 

 

Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterabschlussmodul


Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden,

  • wer im M. Sc. Studiengang Sportwissenschaft - Bewegung und Gesundheit bzw. Sportwissenschaft – Angewandte Bewegungsforschung Module mit einem Leistungsumfang von insgesamt mindestens 80 ECTS-Punkten erfolgreich absolviert hat (maßgeblich ist die Verbuchung auf der Leistungsübersicht). In begründeten Fällen können auf Antrag (s. Downloads Anträge zur Anmeldung des Masterabschlussmoduls) auch Studierende zugelassen werden, die diese ECTS-Punktzahl noch nicht erreicht haben. ► Hierfür ist der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bei fehlendem Nachweis von 80 ECTS-Punkten zusammen mit dem Haupteintrag einzureichen. Da zum Erreichen der 80 ECTS-Punkte häufig noch die Prüfung zum FEP-Projekt fehlt, empfiehlt es sich, diesen Antrag zur FEP-Prüfung im April mitzunehmen und dem/der FEP-Prüfer/in zur Stellungnahme vorzulegen.
  • wer im Masterstudiengang Sportwissenschaft – Bewegung und Gesundheit bzw. Sportwissenschaft – Angewandte Bewegungsforschung eingeschrieben ist,
  • wer im M.Sc. Studiengang Sportwissenschaft - Bewegung und Gesundheit bzw. Sportwissenschaft – Angewandte Bewegungsforschung bzw. in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt den Prüfungsanspruch nicht verloren hat (Ausnahme: wenn Grund für den Verlust des Prüfungsanspruchs das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung ist, die außerhalb der Prüfungsgebiete des Masterstudiengangs gemäß unserer Prüfungsordnung liegt), 
  • sich nicht in dem gleichen Masterstudiengang oder in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer anderen Hochschule in einem laufenden Prüfungsverfahren befindet.

 

► Zurück zur Übersicht

 

  

Anmeldung des Masterabschlussmoduls


Download der Anträge siehe oben

(PDF mit Formularfeldern; um die Felder am Bildschirm bearbeiten zu können, muss das PDF mit einem PDF-Reader z. B. Adobe geöffnet werden; im Tab oder Fenster des Browsers ist kein Ausfüllen möglich)

Das Download-Paket enthält neben Hinweisen zum Ausfüllen folgende Anträge:

  • Antrag auf Zulassung zum Masterabschlussmodul (= Hauptantrag)
  • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bei fehlendem Nachweis von 80 ECTS-Punkten
  • Antrag auf externe Begutachtung der Masterarbeit


Einreichung und Form der Anträge:

Der Hauptantrag muss zusammen mit den anderen Anträgen - falls diese erforderlich sind - mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Masterarbeit im Studien- und Prüfungsbüro des IfSS eingegangen sein (Mail an ).

Die Anträge müssen vollständig und von allen Beteiligten unterschrieben sein (elektronisch/digital möglich).
 

► Zurück zur Übersicht

  

Gutachter/innen, Themenstellung und Betreuung der Masterarbeit


Thema der Masterarbeit und Betreuung:

  • Die Masterarbeit kann sowohl innerhalb des IfSS als auch extern angefertigt und betreut werden. Es wird ein/e Erstgutachter/in und ein/e Zweitgutachter/in benötigt.
  • Die Fragestellung der Masterarbeit muss mit einem/r Professor/in des IfSS (s. unten Tabelle Gutachter/innen) abgesprochen werden. Diese Person wird damit in der Regel der/die Erstgutachter/in der Masterarbeit und ist verantwortlich für die Themenstellung und die Betreuung.
  • Zur Betreuung der Masterarbeit können weitere Personen oder Institutionen hinzugezogen werden. Der/Die Erstgutachter/in muss aber als Hauptansprechpartner für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Themenfindung und Exposé:

Zur Themenfestlegung mit den Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen sowie der Erstellung eines Exposés ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Vorbereitende Schritte zur Anmeldung einer Abschlussarbeit

 

Gutachter/innen der Masterarbeit und mündliche/r Prüfer/in:

  • Der Erstgutachter/die Erstgutachterin muss ein Professor/eine Professorin des IfSS sein.  
  • Der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin kann entweder ein Professor/eine Professorin oder prüfungsberechtigte Mitarbeiter/innen des IfSS (s. Liste unten) oder - auf Antrag - ein externer Professor/eine externe Professorin sein.
  • Der Prüfer/die Prüferin für die Verteidigung der Masterarbeit muss ein Gutachter/eine Gutachterin der Masterarbeit des IfSS und aus der Gruppe der Professoren/innen sein.

 

Die zwei möglichen Kombinationen von Erst-/Zweitgutachter/in und mündliche/n Prüfer/in

 

Erstgutachter/in

Zweitgutachter/in
Mündlicher Prüfer/mündliche Prüferin
Fall 1

Professor/in des IfSS

Hauptantrag:

  • stellt Thema
  • bestimmt Zweitgutacher/in
  • bestimmt mündliche/n Prüfer/in
  • bestimmt Beginn der Masterarbeit
  • unterschreibt

Professor/in des IfSS

oder

Mitarbeiter/in des IfSS
mit Prüfungsberechtigung
(s. Liste unten)

Erstgutachter/in der Masterarbeit

oder

Zweitgutachter/in sofern Professor/in des IfSS

  • wird von dem/der Erstgutachter/in auf dem Hauptantrag angegeben
Fall 2

Professor/in des IfSS

Hauptantrag:

  • stellt Thema
  • bestimmt Zweitgutacher/in
  • bestimmt mündliche/n Prüfer/in
  • bestimmt Beginn der Masterarbeit
  • unterschreibt

Externer Professor/externe Professorin

Antrag auf externe Begutachtung

  • gibt Kontaktdaten an
  • unterschreibt

Professor/in des IfSS
(= Erstgutachter/in der Masterarbeit)

  • gibt sich selbst auf dem Hauptantrag als mündliche/n Prüfer/in an

 

Liste der aktuell Prüfungsberechtigten des IfSS für die Masterarbeit (= mögliche Betreuer/in / Gutachter/in):

Erstgutachter/in:

  • Prof. Dr. Urs Granacher
  • Prof. Dr. Natalie Mrachacz-Kersting
  • Prof. Dr. Jana Strahler
  • Prof. Dr. Ingo Wagner
  • Prof. Dr. Dominic Gehring

 

Zweitgutachter/in:

  • Prof. Dr. Urs Granacher
  • Prof. Dr. Natalie Mrachacz-Kersting
  • Prof. Dr. Jana Strahler
  • Prof. Dr. Info Wagner
  • Prof. Dr. Dominic Gehring
  • Dr. Kathrin Freyler
  • Dr. Gabriela Reuss
  • Dr. Katrin Röttger
  • Dr. Sarah Paganini (keine Neu-Annahme von Arbeiten mehr)
  • Dr. Michaela Werkmann (keine Neu-Annahme von Arbeiten mehr)

 

► Zurück zur Übersicht

 

  

Beginn und Zulassung Masterabschlussmodul

Beginn und Zulassung zur Masterarbeit:

  • Der/die Studierende kann bei der Antragstellung im oberen Teil des Antrages (s. oben Downloads) angeben, wann er/sie mit der Masterarbeit beginnen möchte. Der gewünschte Bearbeitungsbeginn muss in der Zukunft liegen: mindestens zwei Wochen nach dem Datum der Antragseinreichung (Beispiel: der Antrag wird im Studien- und Prüfungsbüro am 17. April eingereicht; der gewünschte Beginn der Bearbeitungszeit sollte frühestens mit dem 01. Mai angegeben werden).
  • Der/die Gutachter/in bestätigt auf dem Hauptantrag entweder den vom/von der Studierenden vorgeschlagenen Bearbeitungsbeginn oder passt ihn ggf. an.
  • Der vom/von der Gutachter/in angegebene Bearbeitungsbeginn wird in den Zulassungsbescheid übernommen, vorausgesetzt
    • die Antragsstellung erfolgte formgerecht und vollständig,
    • die Zulassungsvoraussetzungen gelten als erfüllt bzw. die Zulassung wurde trotz fehlender Voraussetzungen vom Fachprüfungsausschuss genehmigt.

Ca. 2 Wochen nach Eingang der Anträge im Studien- und Prüfungsbüro wird der Zulassungsbescheid für die Masterarbeit per Mail verschickt. Sind die Anträge unvollständig oder stehen ggf. noch Genehmigungen für die Zulassung aus, wird der Studierende entsprechend informiert und die Zulassung sowie der Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit kann sich verschieben.

 

Zulassung zur Verteidigung

Nach dem Eingang der Terminvereinbarung zur Verteidigung (s. o. Download) werden die Studierenden automatisch zur Verteidigung der Masterarbeit zugelassen. Es erfolgt eine Terminbestätigung per Mail.

Die Zulassung zur Verteidigung erlischt, wenn die Masterarbeit nicht fristgerecht eingereicht wurde. Bei einer genehmigten Fristverlängerung zur Bearbeitungszeit der Masterarbeit bleibt die Zulassung zur Verteidigung erhalten solange die Masterarbeit zur neu definierten Frist eingereicht wird. Ggf. ist der Termin zur Verteidigung neu zu bestimmen.

Der mündliche Prüfungstermin, der Name des Prüfers/der Prüferin sowie der Status "zugelassen" bzw. "nicht zugelassen" sind in HISinOne ersichtlich.

Weitere Informationen zur Vereinbarung des Prüfungstermins, zur Prüfungsform siehe unter Verteidigung der Masterarbeit

 

► Zurück zur Übersicht

 

Art und Umfang der Masterarbeit


Zweck der Masterarbeit:

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Arbeit, mit der die Prüflinge zeigen sollen, dass sie ein Thema aus dem Bereich Sportwissenschaft - Bewegung und Gesundheit innerhalb der vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse adäquat darstellen können.


Art der Masterarbeit:

zum Beispiel:

  • empirische Studie
  • Planung, Durchführung und Bewertung einer Interventionsmaßnahme
  • reine Literaturarbeiten werden nur in Ausnahmefällen genehmigt

 

Bearbeitungszeit:

5 Monate (die Masterarbeit kann selbstverständlich auch früher eingereicht werden).

Eine nicht fristgerecht eingereichte Masterarbeit gilt als nicht bestanden.

 

Sprache:

  • Deutsch oder Englisch
  • Wenn die Begutachtung sichergestellt ist, kann die Masterarbeit auf Antrag auch in einer anderen Sprache als deutsch oder englisch abgefasst werden.
  • Sofern die Masterarbeit nicht in Deutsch abgefasst ist, muss sie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.

 

Umfang und Format der Masterarbeit:

 

► Zurück zur Übersicht

 

Änderung des Themas der Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist binnen vier Wochen zu stellen und zu vergeben. Betroffene Personen sollten sich unverzüglich ans Studien- und Prüfungsbüro des IfSS wenden.

► Zurück zur Übersicht

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit

In begründeten Einzelfällen kann der Fachprüfungsausschuss die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit um höchstens die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. um maximal 2,5 Monate bzw. 76 Tage) verlängern (z. B. wegen Krankheit oder technischer Probleme während der Studie). Der Antrag ist spätestens drei Tage nach Eintreten des Verlängerungsgrundes zu stellen und muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Studien- und Prüfungsbüro eingegangen sein.

► Download der Anträge auf Verlängerung der Masterarbeit siehe oben
 

Bei Genehmigung der Verlängerung erhält der/die Studierende ein Schreiben mit Angabe der neuen Bearbeitungsfrist. Die neue Bearbeitungszeit hat Auswirkungen auf den Beginn des mündlichen Prüfungszeitraums. Ggf. muss ein schon vereinbarter Termin zur Verteidigung der Masterarbeit neu angesetzt werden.

► Zurück zur Übersicht

 

Abgabe der Masterarbeit

Form und Exemplare:

 

Mögliche Orte der Einreichung:

  • Persönliche Abgabe im Studien- und Prüfungsbüro des IfSS (2. OG, R 02 006) oder
  • Briefkasten außen am Haupteingang des IfSS oder gelber Briefkasten (Fach des Studien- und Prüfungsbüros) im EG des Hauptgebäudes im IfSS oder
  • per Post (maßgeblich ist der Poststempel) an: Institut für Sport und Sportwissenschaft, Studien- und Prüfungsbüro, Sandfangweg 4, 79102 Freiburg

 

Frist:

  • Die Frist der Bearbeitungszeit wird mit dem Zulassungsbescheid zum Masterabschlussmodul bekannt gegeben.
  • Fällt das Datum der Bearbeitungsfrist auf einen Samstag oder Sonntag, gilt der erste hierauf folgende Werktag als Abgabefrist.
  • Wird die Masterarbeit in einer der beiden o. g. Briefkästen eingeworfen, gilt sie dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie auf den der Bearbeitungsfrist folgenden Werktag spätestens ab 8:00 Uhr morgens zugänglich ist.

 

► Zurück zur Übersicht

 

Verteidigung der Masterarbeit 

Prüfungsdauer und Prüfungsstoff:

  • Insgesamt höchstens 45 Minuten
  • Präsentation der Masterarbeit (max. 20 Minuten) und anschließende Diskussion über Gegenstand, Methoden und Ergebnisse der Masterarbeit sowie über deren weiteres wissenschaftliches Umfeld.
  • Die Prüfung erfolgt in der Regel in Präsenz; in Absprache mit dem Prüfer/der Prüferin kann die Prüfung auch online, als Videokonferenz erfolgen.
     

Prüfungsform:
Entweder Einzelprüfung vor einem/r der Gutachter/innen des IfSS mit Beisitzer/in oder im Rahmen eines fakultätsöffentlichen Kolloquiums, wenn der/die Studierende auf dem Hauptantrag entsprechend zugestimmt hat. Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Mündlicher Prüfungszeitraum:
Die Verteidigung der Masterarbeit findet frühestens eine Woche und spätestens zwei Monate nach Einreichung der Masterarbeit statt. Da häufig bei der Terminvereinbarung mit dem/der Prüfer/in das genaue Datum der Einreichung der Masterarbeit noch nicht feststeht (die Einreichung kann z. B. vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit erfolgen), empfiehlt es sich bei der Terminvereinbarung für die Verteidigung von der im Zulassungsbescheid angegebenen Bearbeitungsfrist auszugehen.

Prüfungstermin:
Die Terminvereinbarung erfolgt direkt mit dem mündlichen Prüfer/der mündlichen Prüferin und wird über das Formular Terminvereinbarung zur Verteidigung der Masterarbeit (s. oben Downloads) von den Studierenden ans Studien- und Prüfungsbüro weitergeleitet.  Das Formular muss spätestens 2 Wochen vor Einreichung der Masterarbeit im Studien- und Prüfungsbüro per Mail eingereicht werden.

Prinzipiell hat der Studierende/die Studierende kein Anrecht auf einen Wunschtermin solange der Prüfungstermin im oben erwähnten Prüfungszeitraum liegt. In der Regel versuchen die Prüfer/innen jedoch einen Termin im Sinne der Studierenden zu finden.

Eine nachträgliche Terminänderung ist dem Studien- und Prüfungsbüro unverzüglich über das o. g. Formular Terminvereinbarung zur Verteidigung anzuzeigen.
 

Prüfer/in:
Der/die Prüfer/in muss vom Institut für Sport und Sportwissenschaft und ein/e Gutachter/in der Masterarbeit sein.

Er/Sie wird von dem/der Erstgutachter/in auf dem Hauptantrag angegeben.

Handelt es sich bei dem/der Erstgutachter/in um einen/e externen/e Professor/in, kann die mündliche Prüfung nur von dem/der Professor/in des IfSS, der/die als Zweitgutachter/in fungiert, abgenommen werden.

 

Prüfungsunfähigkeit und Antrag auf Rücktritt:
Kann aufgrund von Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund die mündliche Prüfung nicht absolviert werden, gelten die allgemeinen Regelungen zum Prüfungsrücktritt.

► Zurück zur Übersicht

 

 

Benotung des Masterabschlussmoduls

Das Masterabschlussmodul geht mit einer Gewichtung von 30 ECTS-Punkten in die Gesamtnote ein. Die Modulnote für das Masterabschlussmodul berechnet sich als nach ECTS-Punkten gewichtetes arithmetisches Mittel aus der Note der Masterarbeit und der Note der Verteidigung:

Bewertung der Masterarbeit:

  • Die Masterarbeit wird innerhalb von 6 Wochen nach Abgabe von zwei Gutachtern/Gutachterinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Note errechnet sich als das arithmetische Mittel aus den beiden Einzelbewertungen. Weichen die beiden Einzelbewertungen um mindestens zwei Notenstufen ab, bestellt der Fachprüfungsausschuss einen dritten Gutachter/eine dritte Gutachterin.
  • Notenskala: 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 ... 4,0 / 5,0
  • Externe Gutachter/innen erhalten vom IfSS Richtlinien zur Bewertung und einen Bewertungsmaßstab.
  • Gewichtung der Masterarbeit: 25 ECTS-Punkte

 

Bewertung der Verteidigung:

  • Die Verteidigung wird von dem/der mündlichen Prüfer/in (= einer der beiden Gutachter/eine der beiden Gutachterinnen des IfSS) bewertet. Es ist ein/e Beisitzer/in anwesend. Der/die Beisitzer/in bewertet nicht.
  • Notenskala: 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 ... 4,0 / 5,0
  • Gewichtung der Verteidigung: 5 ECTS-Punkte

 

► Zurück zur Übersicht

 

 

Wiederholung von Masterarbeit und ihrer Verteidigung


Wichtiger Hinweis im Falle des Nichtbestehens:

Das Bestehen der Masterarbeit und ihrer Verteidigung sind voneinander unabhängig. D. h. es könnte rein theoretisch die Masterarbeit bestanden und die Verteidigung nicht bestanden sein oder umgekehrt. Zu wiederholen ist jeweils nur die nicht bestandene Leistung. Zu beachten ist, dass bei der Masterarbeit im Falle einer Wiederholung ein neues Thema bearbeitet werden muss.

Wiederholung der Masterarbeit:

  • Eine Masterarbeit, die mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet worden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
  • Der Antrag auf Wiederholung muss spätestens 2 Monate nach Bestandskraft des Prüfungsbescheides eingereicht werden; bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
  • Es ist ein neues Thema zu stellen.
  • Eine Rückgabe des Themas ist nur dann zulässig, wenn der/die Studierende bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

 

Wiederholung der Verteidigung der Masterarbeit:

  • Die Verteidigung der Masterarbeit (mündliche Prüfung), die mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet wurde, kann einmal wiederholt werden.
  • Die Wiederholung ist spätestens 2 Monate nach Bestandskraft des Prüfungsbescheides abzulegen. bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die/der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
  • Das Thema der Wiederholung ist das Gleiche wie bei der Erstprüfung.

 

► Zurück zur Übersicht

 

Ausstellung der Abschlussdokumente und Exmatrikulation

Das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement werden ca. 4 Wochen nach Verbuchung der letzten Studien-/Prüfungsleistung ausgestellt. Das Zeugnis trägt den Tag der letzten Prüfungsleistung.

Solange der/die Studierende noch Studien-/Prüfungsleistungen (auch nach Ende des Masterabschlussmoduls) zu erbringen hat, muss er/sie immatrikuliert sein. Ist die letzte Leistung verbucht, kann die Exmatrikulation erfolgen. Für die anschließende Ausstellung der Abschlussdokumente ist keine Immatrikulation erforderlich.

Exmatrikulierte Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden und eine Prüfungsleistung wiederholen müssen beziehungsweise deren Prüfung aufgrund genehmigten Rücktritts als nicht unternommen gilt, können die betreffende Prüfungsleistung noch erbringen.


Hinweise zur Exmatrikulation:

  • Ansprechpartner zu Fragen der Exmatrikulation ist das Studierendensekretariat der Uni Freiburg in der Sedanstraße
  • Die Exmatrikulation ist im Studierendensekretariat der Uni Freiburg entweder schriftlich oder persönlich per Antrag vorzunehmen.
  • Es sind die auf dem Exmatrikulationsantrag erforderlichen Unterlagen wie z. B. Entlastungsvermerk der UB, Studienbuch etc. beizulegen.
  • Die Exmatrikulation wird in der Regel erst zum Ende des Semesters wirksam. D. h. wer sein Studium beendet hat, kann trotz eingereichtem Exmatrikulationsantrag noch bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert sein.
  • Wer sich für das kommende Semester zur Sicherheit zurückgemeldet hat, aber nun doch nicht mehr auf die Immatrikulation angewiesen ist, muss sich für eine Gebührenerstattung binnen 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren:
    • Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn (01.10. oder 01.04.), werden sowohl der Sozialbeitrag (78 EUR) als auch der Verwaltungsbeitrag sowie der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) zurückerstattet.
    • Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn (nach dem 01.10. oder 01.04.), aber binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird nur noch der Verwaltungsbeitrag und der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) erstattet.

 

► Zurück zur Übersicht