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Sport als praktisches Prüfungsfach im Abitur

 

 

Teilbefreiungen von der Aufnahmeprüfung sind für Bewerber/innen möglich, die im Abitur das Prüfungsfach Sport gewählt und in den gewählten praktischen Disziplinen mindestens 8 Punkte erreicht haben. Die Prüfung darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Bitte beachten Sie, dass auch im Fall einer Teilbefreiung die formgerechte Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bis 15.05. obligatorisch ist!

Ersatznachweise wie z.B. das Deutsche Sportabzeichen oder der Coopertest werden nicht akzeptiert!

 

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

1. bei Teilbefreiungen für das Abitur 2022 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für das ganze Teilgebiet, auch wenn in der Abiturprüfung nicht alle Einzeldisziplinen des Teilgebietes abgelegt wurden, die in der Aufnahmeprüfung gefordert werden.

Beispiel Leichtathletik: In der Abiturprüfung werden in der Leichtathletik nur zwei Teildisziplinen (z.B. Kugelstoß und Sprint) absolviert. Werden mindestens 8 Punkte von der Schulleitung schriftlich bestätigt, ist der Prüfling bei der Aufnahmeprüfung von Leichtathletik komplett befreit! Dabei müssen in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen mindestens sechs von sieben Übungen erfolgreich bestanden werden.

Für die Befreiung muss das entsprechende Formular Teilbefreiungen Abitur 2022 verwendet werden. Dieses kann ebenfalls im Anmeldesystem hochgeladen werden (diese Funktion ist auch noch nach dem Anmeldeschluss möglich).

 

2. bei Teilbefreiungen für das Abitur ab 2023 gilt:

Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiel unten. Dabei müssen 6 aus 7 Disziplinen in der Leichtathletik und Gerätturnen am Ende erfolgreich bestanden sein. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.

Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen ab Abitur 2023 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2024 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.

Wird bei der Aufnahmeprüfung nicht genau dieselbe Disziplin angeboten wie sie in der Abiturprüfung bestanden wurde, so wird die entsprechende Disziplin des Bewegungsblocks anerkannt wie im Tabellenblatt Anerkennung von Leistungen aus dem Sportabitur ab 2023/2024 angegeben.

Beispiele: 

-          Diskus- oder Speerwurf wird für den Wurf/Stoß anerkannt

-          200m oder der Hürdenlauf wird für den Sprint anerkannt

-          3.000m-Lauf wird für die Mittelstrecke anerkannt

-          Alle Schwimmstrecken werden für die Schwimmleistung der Aufnahmeprüfung anerkannt

-          Alle Übungen aus dem Bereich Tanzen, Gestalten, Darstellen werden für die Gymnastik anerkannt.

-          Alle Übungen aus dem Bereich Turnen werden für entsprechende Teildisziplinen im Turnen anerkannt.