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Praktikum

 

Formale Eckdaten

Wahlpflichtmodul: Das Modul kann, muss aber nicht gewählt werden.

Praktikumsdauer und ECTS-Punkte

In der Regel handelt es sich um ein Vollzeit-Praktikum. In Absprache mit dem/der Praktikumsbeauftragten kann das Praktikum auch über das Semester verteilt (z. B. zwei Tage pro Woche) erfolgen, wenn die Gesamtstundenzahl erreicht wird:

  • 4 Wochen (160 Stunden Praktikum): 6 ECTS
  • 8 Wochen (320 Stunden Praktikum): 12 ECTS
  • 12 Wochen (480 Stunden): 18 ECTS


Ein Praktikum von 8 oder 12 Wochen kann auch bei zwei oder drei unterschiedlichen Institutionen absolviert werden; Mindestdauer bei einer Institution: 4 Wochen bzw. 160 Stunden

 

Kombination Pratkikum mit FEP

Das Praktikum kann mit dem Forschungs- bzw. Entwicklungsprojekt kombiniert werden (z. B. als Forschungspraktikum) sofern das Projekt außerhalb des IfSS stattfindet. Bitte beachten, dass auch in diesem Fall sowohl eine Genehmigung für das FEP als auch für das Praktikum (2 Learning Agreements) erforderlich ist.

Bei Auslandsaufenthalten kann eine Finanzierung für den Gesamtaufenthalt beantragt werden, wenn FEP und Praktikum an der gleichen Institution erfolgen. In diesem Fall bitte mit dem International Office abklären, ob die Bewerbung eher für einen Forschungsaufenthalt oder für ein Praktikum geschehen sollte.

 

Genehmigung, Anmeldung SL und Leistungsverbuchung

Es ist vor Ableistung des Praktikums die Genehmigung bei dem entsprechenden Fachbereich (Learning Agreement, s. unten) einzuholen. Bei nicht genehmigten Praktika kann die Studienleistung nicht verbucht werden.

Genehmigung Praktikum

Anmeldung SL

Leistungsverbuchung

► Learning Agreement Praktikum

Die Genehmigung ist bei demjenigen/ derjenigen Fachvertreter/in einzuholen, dessen/deren Arbeitsbereich das Praktikum thematisch zugeordnet werden kann (s. unten).

Bescheinigungen für die Praktikuminstitution, dass es sich um ein "Pflicht"praktikum handelt, sind bei PD Dr. Dominic Gehring erhältlich.

Fristgerechte Anmeldung der SL in HISinOne notwendig Verbuchung der SL in HISinOne durch entsprechende/n Fachvertreter/in.

 

Bescheinigung über "Pflicht"praktikum für Arbeitgeber

Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist bei Prof. Dr. Dominic Gehring erhältlich.

 

Beratung und Fachbereiche zur Genehmigung des Praktikums


Beratung und Genehmigung in den Fachbereichen:

 

Information zur Studienleistung

Die Studienleistung ist entweder beim/bei der Praktikumsbeauftragten oder bei dem/der vom Praktikumsbeauftragten zugewiesenen Betreuer/in einzureichen.

  • Praktikumsbescheinigung, aus der Dauer, Vollzeit/Teilzeit und Tätigkeiten hervorgehen
  • Schriftlicher Praktikumsbericht (6 Textseiten, 1,5-facher Zeilenabstand, unabhängig von Dauer des Praktikums);
  • Kurzzusammenfassung auf Grundlage eines pdf-Formulars

 

Detailinformationen siehe ► Richtlinien zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes

  • Abgabefrist: WS: 31.03./SoSe: 30.09.

 

Anerkennung eines vor Beginn des M.Sc. Studiengangs absolvierten Praktikums

Praktika, die vor Beginn des M.Sc. Studiengangs absolviert wurden und nicht Teil des Bachelorstudiengangs waren, können auf Antrag anerkannt werden; ggf. sind weitere Studienleistungen, wie z. B. ein Praktikumsbericht, zu absolvieren.

Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.

 

Auswahl der Praktikumsinstitution

Grundsätzlich erfolgen die Auswahl der Einrichtung sowie die Bewerbung selbständig. Es bestehen jedoch Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen (In- und Ausland), die über die Praktikumsbeauftragten der Arbeitsbereiche erfragt werden können.

Geeignete Praktikumsinstitutionen sind öffentliche oder private Sport- und Gesundheitseinrichtungen im In- und Ausland. Das Praktikum kann nicht am Institut für Sport und Sportwissenschaft Freiburg absolviert werden.

► Praktikumsbörsen

 

Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Auslandspraktikum

EU-Länder und Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Türkei:

ERASMUS-Placement/Traineeship: 2 - 12 Monate; auch möglich bei Praktika an ausländischen Universitäten

Ansprechpartnerin im IfSS: Felix Winterhalder
 

Außereuropäisches Ausland, nicht EU+Ländern:

Stipendienprogramm PROMOS: 6 Wochen bis 6 Monate

Neben Auslandspraktika können hierüber auch Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sprachkurse und Summer-Schools finanziert werden.

Ansprechpartner/innen und Informationen s. PROMOS-Seite des International Office