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Mut zum Stipendium!

 

 

Bafög

 

 

Bafög-Bescheinigung zur Weiterförderung ab dem 4. Fachsemester:

Wer nach Beginn des 4. Fachsemesters weiterhin Bafög erhalten möchte, muss nachweisen, dass er/sie die bis dahin üblichen Leistungen bzw. den üblichen Leistungsumfang erbracht hat (s. Informationen zur Förderungsdauer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

Vorgehensweise:

 

 

 



Abzeichnung der
Bescheinigung für die Studiengänge GymPO und Bachelor of Arts:

► Geko, Frau Dr. Jacqueline Dresel

 


 

Abzeichnung der Bescheinigung für die Studiengänge Polybachelor, B.Sc. und M.Sc:

► Studien- und Prüfungsbüro Sportwissenschaft  (bitte Formblatt 5, s. oben mitbringen)

 

Im Fachbereich Sport/Sportwissenschaft gilt für die unten stehenden Studiengänge folgender ECTS-Umfang als ausreichend:

 

Bachelor of Science

4. Fachsemester Nachweis von mind. 90 ECTS-Punkten
6. Fachsemester Nachweis von mind. 135 ECTS-Punkten

 

Fach Sport - Polybachelor

4. Fachsemester Nachweis von mind. 36 ECTS-Punkten im Fach Sport
6. Fachsemester Nachweis von mind. 56 ECTS-Punkten im Fach Sport

 

Master of Science

4. Fachsemester: Nachweis von mind. 90 ECTS-Punkten

 

Master of Education

4. Fachsemester: Nachweis von mindestens  21 ECST-Punkten im Fach Sport

 

 

Sollten aufgrund von längerer Krankheit oder Verletzung die geforderten ECTS-Punkte nicht nachgewiesen werden können, müssen sich die Studierenden umgehend mit entsprechenden Nachweisen an ihre Bafög-Beratung beim Studierendenwerk wenden!

 

 

Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten