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Bewerbung Master of Education (Fach Sport)

Zielgruppe Studium Master of Education (M.Ed.)

  • Studierende mit einem lehramtsbezogenen Bachelorabschluss (2 Fächer und bildungswissenschaftliche Anteile)
  • Studienziel: Lehramt an Gymnasien
  • Im Studiengang Master of Education wird das Studium der beiden im Bachelor gewählten Fächer fortgesetzt. Mögliche Studienfächer in Freiburg siehe Homepage von FACE - School of Education

 

 

Allgemeine Hinweise (M.Ed.)

Um den Master of Education studieren zu können, benötigen Sie eine Zulassung für beide Fächer.

Falls eines Ihrer beiden Fächer zulassungsbeschränkt ist und Sie keine Zulassung erhalten, kann mit dem M.Ed. Studium nicht begonnen werden. Es ist dann im folgenden Jahr eine erneute Bewerbung notwendig. Es ist zu beachten, dass das Fach Sport nur zum Wintersemester begonnen werden kann.

Datenbank der Studienfächer (die entsprechenden Zulassungs- bzw. Auswahlsatzungen finden Sie beim jeweiligen Fach)

 

Studienbeginn und Bewerbungszeitraum (M.Ed.)

Der Studienbeginn ist für das Fach Sport   nur einmal jährlich   zum Wintersemester möglich.

 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal hochgeladen sein (Ausschlussfrist).

Bewerber/Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ihren Studienabschluss nachweisen konnten, können ihr Abschlusszeugnis bei der Immatrikulation vorlegen.

 

Bewerbungsform (M.Ed.)

Die Bewerbung erfolgt per Online-Zulassungsantrag über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg.

  1. Der erste Schritt zur Bewerbung erfolgt über die Registrierung im Campus Management System.
    Achtung: Wenn Sie bereits einen UniAccount der Universität Freiburg haben, müssen Sie sich nicht registrieren, sondern können sich direkt mit Ihrer Benutzerkennung einloggen.
  2. Anschließend starten Sie die Bewerbung für Ihre beiden gewünschten Fächer und folgen den Angaben im Bewerbungsportal.

Bewerbungsunterlagen Fach Sport (M.Ed.)


Für das Fach Sport sind folgende Dokumente beizufügen:

  1. Wenn Deutsch nicht Muttersprache ist: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen,
  2. Bestätigung über die Teilnahme an der Online-Selbstreflexion Lehramtsstudium und Lehrer*innenberuf (OSEL) oder an einem äquivalenten Orientierungsverfahren für das Lehramtsstudium (der Nachweis gilt für beide Fächer und muss nur einmal eingereicht werden)
  3. Leistungsübersicht und Bachelorabschlusszeugnis bzw. alternative Dokumente je nach Stand des Hochschulabschlusses, siehe im Folgenden:

 

Einzureichende Dokumente je nach Stand des Hochschulabschlusses:


Das Bachelorstudium ist abgeschlossen und das Bachelorzeugnis liegt vor:

  • Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit Angaben zu Einzelnoten und ECTS-Punkten in amtlich beglaubigter Kopie;
  • Zeugnis/Urkunde, aus dem die Abschlussnote (Gesamtnote als Dezimalnote) hervorgeht in amtlich beglaubigter Kopie.

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, das Bachelorzeugnis liegt noch nicht vor:

  • Offizielle Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote (Dezimalnote) das Studium abgeschlossen wurde;
  • Leistungsübersicht (Transcript of Records) mit Angaben zu Einzelnoten und ECTS-Punkten.
    Die Leistungsübersicht muss in folgender Form eigereicht werden: entweder als amtlich beglaubigte Kopie oder als offizielle Version des Prüfungsamtes mit Stempel oder als Leistungsübersicht mit Verfikationsnummer.


Die amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses ist bei der Einschreibung vorzulegen (in der Regel Anfang Oktober bzw. Anfang April).

Studierende, die in Freiburg den polyvalenten Bachelor abgeschlossen haben, müssen bei der Immatrikulation kein Zeugnis vorlegen, sofern aus HISinOne hervorgeht, dass sie ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben.


Das Studium ist noch nicht abgeschlossen; es wurden bisher jedoch insgesamt mindestens 140 ECTS-Punkte (Leistungspunkte/Credit Points) absolviert:

  • Leistungsübersicht (Transcript of Records), aus der alle bereits erbrachten Leistungen hervorgehen; einschließlich Noten und Angaben zu bisher erreichten ECTS-Punkten sowie insbesondere der Erwerb von mindestens 140 ECTS-Punkten im bisherigen Studium.
    Die Leistungsübersicht muss in folgender Form eigereicht werden: entweder als amtlich beglaubigte Kopie oder als offizielle Version des Prüfungsamtes mit Stempel oder als Leistungsübersicht mit Verfikationsnummer;
  • die vorläufige (aktuelle) Durchschnittsnote im Fach Sport; wenn die vorläufige Durchschnittnote(n) auf der Leistungsübersicht ausgewiesen ist (sind), ist keine gesonderte Bescheinigung erforderlich;
  • Bestätigung der Hochschule über die Benotung der Abschlussarbeit oder ersatzweise über die erfolgte Abgabe bzw. die Anmeldung der Abschlussarbeit; wenn der Stand der Abschlussarbeit aus der Leistungsübersicht hervorgeht, ist keine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

 

Die amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses ist bei der Einschreibung vorzulegen (in der Regel Anfang Oktober bzw. Anfang April).

Studierende, die in Freiburg den polyvalenten Bachelor abgeschlossen haben, müssen bei der Immatrikulation kein Zeugnis vorlegen, sofern aus HISinOne hervorgeht, dass sie ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben.

 

 

Auswahlverfahren im Fach Sport (M.Ed.)

Das Fach Sport ist zulassungsbeschränkt. Es stehen nach aktuellem Stand 40 Studienplätze zur Verfügung (Stand Juni 2023). Maßgeblich für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist die Auswahlsatzung M.Ed. Fach Sport.

Die Auswahl im Fach Sport erfolgt aufgrund einer Rangliste, die nach folgenden Auswahlkriterien gebildet wird:

Auswahlkriterien für das Fach Sport:

  • Ausgangskriterium Note:
    • die im Zeugnis des Hochschulabschlusses ausgewiesene Note im Fach Sport.

    • Ist zum Zeitpunkt der Bewerbung das Studium noch nicht abgeschlossen, wird die in der Leistungsübersicht für das Fach Sport ausgewiesene aktuelle Durchschnittsnote herangezogen oder hilfsweise das arithmetische Mittel der Noten aller im Fach Sport bereits erbrachten Prüfungsleistungen

  • Anhebung der Note:
    Bei Erfüllung einer der beiden folgenden Kriterien wird die Endnote im Fach Sport bzw. die vorläufige Durchschnittsnote im Fach Sport entsprechend der festgelegten Punktzahl angehoben. Es ist max. eine Verbesserung der Gesamtnote von 0,2 Punkten möglich:
  • Anhebung von 0,2 Punkten: Es wurden im Fach Sport innerhalb des Bachelorstudiums mindestens 75 ECTS-Punkte erworben (was z. B. im Fach Sport an der Uni Freiburg immer der Fall ist). Im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Studiums ist maßgeblich, wie viel ECTS-Punkte die jeweilige Prüfungsordnung für das Fach Sport festlegt. Wer also zum Zeitpunkt der Bewerbung beispielsweise erst 65 ECTS-Punkte erbracht hat, aber die Prüfungsordnung mit Ende des Studium 75 ECTS-Punkte im Fach Sport vorsieht, erhält den Bonus von 0,2 Punkten.
  • Anhebung von 0,1 Punkten: Es wurden im Fach Sport innerhalb des Bachelorstudiums weniger als 75, jedoch mindestens 70 ECTS-Punkte erbracht. Bei noch nicht abgeschlossenem Studium ist wie oben maßgeblich wie viel ECTS-Punkte die Prüfungsordnung für das Fach Sport vorsieht.
  • Bei Ranggleichheit erfolgt die Auswahl nach der Anzahl der im Rahmen des zum ersten Hochschulabschluss führenden Studiums im Fach Sport im Bereich der Fachwissenschaft erworbenen ECTS-Punkte; besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

 

Zugangsvoraussetzungen (M.Ed.)

  • Erster Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für einen Lehramtstyp der Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz im Fach Sport oder in einem mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule*
  • Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
  • Nachweisliche Absolvierung der Online-Selbstreflexion Lehramtsstudium und Lehrer*innenberuf (OSEL) des Freiburg Advanced Center of Education oder ein äquivalentes Orientierungsverfahren für das Lehramtsstudium an einer anderen deutschen Hochschule

 

*Für Bewerber/innen, die über einen nicht lehramtsbezogenen ersten Abschluss verfügen, gilt §3 Absatz 2 der Auswahlsatzung.

 

Hinweis für externe Bewerber/innen (M.Ed.)

Bewerber/innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der Universität Freiburg absolviert haben, müssen ggf. Leistungen aus dem Bachelorstudium innerhalb des Master of Education Studiums nachholen. Wir bitten deshalb Folgendes zu beachten:

 

Es ist im Vorfeld eine Beratung erforderlich:

Bitte wenden Sie sich vor der Bewerbung an den Studienfachberater Herrn Felix Winterhalder , um abzuklären, ob Sie im Master of Education ggf. Leistungen/Module nachholen müssten und inwieweit dies Ihre Studiendauer beeinflussen könnte.

 

Es muss von uns geprüft werden:

Die Prüfungsordnung im Fach Sport legt unter §3 Absatz (2) fest, dass VOR der Belegung von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen mindestens 75 ECTS im Bereich der Fachwissenschaft nachgewiesen werden müssen.

Außerdem muss die Universität Freiburg aufgrund der Rahmenvorgaben des Kultusministeriums sicherstellen, dass mit dem Abschluss des Master of Education sowohl die vorgegebene ECTS-Punktezahl als auch das geforderte Kompetenzprofil in den Fächern und in der Bildungswissenschaft erreicht wurde.

Aus diesen Gründen muss auch im Fach Sport bei Bewerbern/innen, die Ihren Bachelorabschluss nicht in Freiburg erlangt haben, geprüft werden, ob innerhalb des Bachelorstudiums mindestens 75 ECTS-Punkte erreicht wurden und ob das geforderte Kompetenzprofil mit dem Abschluss des Master of Education erfüllt ist.

 

Es kann für Sie bedeuten:

Je nach Ergebnis der o.g. Prüfung kann dies dazu führen, dass Sie zwar eine Zulassung zum Studiengang Master of Education erhalten, aber ggf.

a) vor der Belegung von Modulen bzw. Lehrveranstaltungen im Fach Sport Leistungen aus dem Bachelorstudium nachholen müssen

b) und/oder - falls Leistungen aus Ihrem Bachelorstudium für den Master of Education anerkannt werden können und Sie deshalb im Fach Sport auf weniger als 75 ECTS-Punkte kommen - Sie solange keine Module bzw. Lehrveranstaltungen im Master of Education absolvieren dürfen, bis diese entsprechend kompensiert wurden.

c) Leistungen bis zum Abschluss des Master of Education nachholen müssen.

Wir empfehlen deshalb allen Bewerbern/innen im Vorfeld abzuklären, ob eine Bewerbung für den Master of Education sinnvoll ist und das Master of Education Studium in Freiburg nicht zu unzumutbaren Verlängerungen der Studienzeit führen würde.


Beratung und Service (M.Ed.)