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Bewerbung Master of Science Sportwissenschaft - Angewandte Bewegungsforschung

 

Passt der M.Sc. Studiengang zu mir?

Auf folgender Seite finden Sie eine Beschreibung des Studiengangs Master of Science Sportwissenschaft - Angewandte Bewegungsforschung sowie eine Checkliste mit deren Hilfe Sie überprüfen können, ob der Studiengang zu Ihren Zielen und Interessen passt.

 

Zielgruppe M.Sc.: Offen für Bewerber/innen aus
Sportwissenschaft, Naturwissenschaft, Ingenieurwissenschaft und Psychologie

Aufgrund des starken naturwissenschaftlichen Zugangs richtet sich der M.Sc. Studiengang neben Absolventen/innen der Sportwissenschaft auch an Absolventen/innen mit einem Studienabschluss aus den Natur-/oder Ingenieurwissenschaften oder der Psychologie.

Insgesamt müssen mindestens 100 ECTS-Punkte aus Lehrveranstaltungen der Sportwissenschaft und/oder Naturwissenschaft bzw. Ingenieurwissenschaft bzw. Psychologie absolviert worden sein. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, müssen insgesamt mindestens 80 ECTS-Punkte aus o. g. Gebieten nachweisen.

Beispielsweise:

  • 100 (80) ECTS-Punkte aus der Sportwissenschaft oder
  • 100 (80) ECTS-Punkte aus einem naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder psychologischem Studium oder
  • eine Kombination von ECTS-Punkten aus der Sportwissenschaft, Naturwissenschaft, Ingenieurwissenschaft bzw. Psychologie

 

Hinweis für Bewerber/innen aus nichtsportwissenschaftlichen Studiengängen:
In Absprache mit dem Studienberater müssen im Laufe des Masterstudiums 12 ECTS-Punkte aus Lehrveranstaltungen der sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge erbracht werden. Die ECTS-Punkte müssen jedoch nicht zusätzlich erbracht werden, da sie im Mobifenster im Modul Multidisziplinäre Vertiefungen und Ergänzungen oder ggf. im Modul Sportwissenschaftliches Auslandsstudium angerechnet werden. Sie sind Teil der zu erreichenden 120 ECTS-Punkte des Masterstudiengangs. Es entsteht also kein höherer Workload.

 

   

Bewerbungszeitraum (M.Sc.)

01. Juni bis 15. Juli

  • Eine Bewerbung für Master-Erstsemester ist nur zum Wintersemester  möglich.
  • Der Bewerbungszeitraum beginnt  immer am 01. Juni. Bewerbungsfrist ist jedes Jahr der 15. Juli (= Ausschlussfrist: d. h. alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. Juli eingegangen sein).

 

Bewerbungsform und Bewerbungsunterlagen (M.Sc.)

Die Bewerbung erfolgt per Online-Zulassungsantrag über das Bewerbungsportal  (Freischaltung ab 01. Juni).

  1. Es ist zuerst eine Registrierung notwendig. Achtung: Wenn Sie bereits einen UniAccount der Universität Freiburg haben, müssen Sie sich nicht registrieren, sondern können sich direkt mit Ihrer Benutzerkennung einloggen
  2. Alle notwendigen Dokumente werden im Portal hochgeladen.
  3. Es werden keine Unterlagen per Post versendet. Die gesamte Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

 

► Liste der Bewerbungsunterlagen

Seite 1: Differenzierung je nach Stand Ihres Hochschulabschlusses; Seite 2 gilt für alle Bewerber/innen. Alle Dokumente werden über das Online-Bewerbungsportal hochgeladen. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.

 

Vorgehensweise nach der Registrierung bzw. dem Einloggen:

  1. Online-Zulassungsantrag hinzufügen, ausfüllen und alle geforderten Dokumente an entsprechender Stelle hochladen
    (jeweils Scan oder Foto von Original-Dokument oder von amtlich beglaubigter Kopie, Dateiformate: pdf oder jpg, max. 5 MB; jedes Dokument muss eine eigene Datei sein)

  2. Anschließend Anschreiben (= Zulassungsantrag) ausdrucken, unterschreiben und wieder ins Bewerbungsportal hochladen. Es werden keine Dokumente per Post versandt! Sobald Sie den Antrag online abgegeben haben, erscheint er als eingegangen.

  3. Maßgeblich zur Überprüfung der Einhaltung der Bewerbungsfrist (15. Juli) ist der online eingegangene Bewerbungsantrag.

  4. Die bei der Online-Bewerbung hochgeladenen Dokumente (z. B. Zeugnis, Leistungsübersicht, ggf. Sprachnachweise oder Abiturzeugnis) müssen bei der Immatrikulation (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie) vorgelegt werden.



WICHTIGER HINWEIS:

Ein nachträglicher Upload von Unterlagen (z. B. Sprachzertifikate) nach Ende der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

 

 

Auswahlverfahren (M.Sc.)

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Maßgeblich für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist die Auswahlsatzung. Auswahlkriterium ist die Gesamtnote bzw. vorläufige Durchschnittsnote des ersten sportwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder psychologischen Hochschulabschusses. Über die Gleichwertigkeit von anderen Abschlüssen entscheidet die Auswahlkommission nach Eingang der Bewerbungsunterlagen. Auf der Basis der Abschlussnote bzw. der vorläufigen Durchschnittnote wird eine Rangliste erstellt. Einen Überblick über den Ablauf des Auswahlverfahrens finden Sie ganz unten.

 

Zugangsvoraussetzungen (M.Sc.)

  1. Erster Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 an einer deutschen Hochschule in einem sportwissenschaftlichen, psychologischen, naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit obliegt der Auswahlkommission. Als gleichwertig anerkannt werden Zweifächer-Bachelor, bei denen beide Fächer aus den o. g. Feldern stammen.

  1. Insgesamt müssen mindestens 100 ECTS-Punkte in Lehrveranstaltungen aus den o. g. Studiengebieten absolviert worden sein. Dabei ist es unerheblich, ob die ECTS-Punkte aus einem oder aus mehreren Gebieten stammen. Wer sein Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen hat, muss zum Zeitpunkt der Bewerbung insgesamt mindestens 80 ECTS-Punkte in den o. g. Studiengebieten absolviert haben und entsprechend nachweisen.

  2. Deutsche Sprachkenntnisse, wenn Deutsch nicht Muttersprache ist, mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; z. B. TestDaf Stufe 4 in allen Bereichen, DSH-2, Goethe-Zertifikat C2, DSD Stufe C1. Alle Informationen zum deutschen Sprachnachweis für internationale Bewerber/innen finden Sie hier ► Sprachnachweise Deutsch.

  3. Englische Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Kann über das Zeugnis einer Hochschulberechtigung (Abiturzeugnis) aus Deutschland oder Luxemburg nachgewiesen werden, wenn Englisch als Fremdsprache über mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss absolviert wurde oder auf dem Zeugnis explizit mind. das Niveau B1 angegebenen ist. Folgende Tests werden darüber hinaus mit der entsprechenden Punktzahl als Nachweis für das Niveau B1 anerkannt: ► Sprachnachweise Englisch. Die jeweiligen Sprachzertifikate müssen bei Bewerbungsfrist noch Gültigkeit entsprechend des Europäischen Referenzrahmens besitzen.

 

Bewerber/innen, die Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben (M.Sc.)

Anstelle der Abschlussnote wird im Auswahlverfahren die aktuelle Durchschnittsnote basierend auf allen bisher erbrachten Leistungen herangezogen. Weiterhin müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung insgesamt mindestens 140 ECTS-Punkte aus dem bisherigen Studium nachgewiesen werden (s. auch Bewerbungsunterlagen).

Das Bachelorzeugnis muss erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden.

Gegebenenfalls kann in Absprache mit dem zentralen Studierendensekretariat eine Fristverlängerung für die Immatrikulation bis maximal Anfang Oktober beantragt werden; die Fristverlängerung muss vor dem Ablauf der offiziellen Immatrikulationsfrist beantragt werden, siehe Informationen für Master-Erstsemester.

 

Internationale Bewerber/innen (M.Sc.)

Für internationale Bewerber/innen gelten die gleichen Zulassungs- und Bewerbungsbedingungen (s. oben). Die Unterrichtssprache ist Deutsch.

Wichtig: Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse muss bis zur Bewerbungsfrist im Online-Bewerbungsportal hochgeladen worden sein. Die Sprachkenntnisse  müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen und sind durch einen geeigneten offiziellen Sprachtest (TestDAF  Stufe 4, DSH-2, Goethe-Zertifikat C 2) nachzuweisen. Eine reine Teilnahmebescheinigung über einen Sprachkurs ist nicht ausreichend.

Alternativ zu einem Sprachtest können die deutschen Sprachkenntnisse auch durch ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder ein deutschsprachiges Abitur nachgewiesen werden.

Allgemeine Beratung zur Bewerbung für internationale Studierende: International Admissions and Services

Informationen zu Studiengebühren für internationale Studierende

 

 

Ablauf des Auswahlverfahrens (M.Sc.)

 

 

  1. Überprüfung, ob Bewerbung fristgerecht und formgerecht (vollständige und korrekte Bewerbungsunterlagen) ist.

  2. Überprüfung, ob Zulassungsvoraussetzungen (s. oben) erfüllt sind.

  3. Bewerber/innen, die Punkt 1 und 2 erfüllen, werden entsprechend des Auswahlkriteriums (Gesamtnote bzw. vorläufige Durchschnittsnote des ersten Hochschulabschusses) in eine Rangliste gebracht.

    • Bei Ranggleichheit werden zuerst Bewerber/innen berücksichtigt, die einen Freiwilligendienst, einen Wehrdienst oder Pflege eines Angehörigen nachweisen können (s. Bewerbungsunterlagen). Erst dann entscheidet das Los.

  4. Entsprechend der Rangliste wird eine Zulassung erteilt. Mit dem Zulassungsbescheid wird eine Bitte um die Erklärung der Annahme verschickt, in der bis Ende August dem Sportinstitut mitgeteilt werden muss, ob der Studienplatz angenommen wird oder nicht.

  5. Sollten durch das erste Vergabeverfahren nicht alle Plätze besetzt werden können, gibt es Ende August ein Nachrückverfahren. GGf. gibt es kurz vor Immatrikulationsfrist noch ein zweites Nachrückverfahren.

  6. Immatrikulationsfrist ist in der Regel Mitte September. In Absprache mit dem zentralen Studierendensekretariat kann die Frist ggf. verlängert werden.

  7. Wer zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses noch nicht vorweisen kann, muss dies spätestens bei der Immatrikulation vorlegen oder zumindest bei der Immatrikulation über eine Bestätigung der Hochschule nachweisen, dass er/sie das Studium erfolgreich abgeschlossen hat (incl. Angabe der Abschlussnote). Ist dieser Nachweis vorhanden, kann das Zeugnis auch noch im Laufe des Wintersemesters vorgelegt werden. 

 

Immatrikulation

  • Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Immatrikulationsfrist für das WS 2023/24:
    Do, 14.09.2023
  • Immatrikulationsunterlagen: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation/immatrikulation
  • Bewerber*innen, die zur Einschreibefrist ihr Abschlusszeugnis (bzw. eine Bestätigung der Hochschule über den Studienabschluss) noch nicht vorlegen können, aber alle Leistungen erfolgreich erbracht haben, haben die Möglichkeit die Einschreibefrist auf Antrag beim Studierendensekretariat bis maximal Anfang Oktober verlängern zu lassen. Spätestens dann muss der Abschluss für die Immatrikulation nachgewiesen werden können. Der Antrag auf Verlängerung der Immatrikulationsfrist erfolgt telefonisch an die auf dem Zulassungsbescheid angegebene Ansprechpartnerin für die Immatrikulation des Service Center Studiums (s. rechte Seite des Zulassungsbescheides mit den Kontaktdaten).
    Bitte beachten: Auch in diesem Fall ist über HISinOne der Studienplatz anzunehmen, die Immatrikulation zu beantragen und alle vorhandenen Unterlagen (außer Abschlussdokumente) vor Ende der Immatrikulationsfrist an das Service Center Studium zu senden.

 

Beratung (M.Sc.)

Organisatorische und formale Fragen zur Bewerbung:  Heike Wolbeck

Fragen zu Inhalt und Aufbau des Studiengangs und Studienberatung: Prof. Dr. Dominic Gehring

 

 

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