Leistungsanforderungen
Übersicht:
| 1. Leichtathletik | |
| 2. Schwimmen | |
| 3. Gerätturnen | |
| |
| 5. Gymnastik (nur Frauen) | |
| 6. Leistungsanforderungen insgesamt |
1. Leichtathletik
| Männer | Frauen |
100 m Lauf (Tiefstart) | 13,4 sec. | 15,7 sec. |
2000 m Lauf | - | 10:30,0 min. |
3000 m Lauf | 13:00,0 min. | - |
Weitsprung | 4,70 m | 3,80 m |
Kugelstoßen | 8,25 m (Kugel: 6,25 kg) | 6,75 m (Kugel: 4,0 kg) |
Es wird nach den Wettkampfregeln des Deutschen Leichtathletikverbandes geprüft.
2. Schwimmen
| Männer | Frauen |
100 m Brust | 1.57,5 min. | 2.07,5 min. |
Es wird in einem 25 m-Becken geprüft. Der Start erfolgt vom Startblock. Start und Wende müssen regelkonform sein.
Es wird nach den Wettkampfregeln des Deutschen Schwimmverbandes geprüft.
3. Gerätturnen
Die in den folgenden Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung wird als nicht bestanden gewertet. An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.
Beispiele:
- Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition gilt als nicht bestanden.
- Am Reck ist die ½ Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes.
- Am Barren gilt die Stemme rückwärts nur dann als bestanden, wenn sie am Ende des Rückschwungs mit einer vollständigen Ellbogenstreckung endet, ohne mit den Händen am Holm zurück zu springen.
Es müssen alle drei Bereiche (Boden, Sprung und Barren/Reck) erfolgreich absolviert werden:
Boden
Männer | Frauen |
|
|
Sprung
Männer Pferd längs (Höhe 1,30 m) | Frauen Pferd quer (Höhe 1,25 m) |
|
|
Barren / Reck
Männer Barren: 1,70 - 1,80 m hoch | Frauen Reck: kopfhoch |
|
|
4. Spiele
Verlangt werden aus den nachgenannten Spielen bei Männern drei und bei Frauen zwei bestandene Spiele.
Spielform 3:3 auf einen Korb | |
Spielform 4:4 auf zwei Tore | |
Handball | Spielform 4:4 auf ein Tor |
Spielform 4:4 |
Die Spielübungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von ca. 10 Minuten Dauer abgenommen.
Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.
5. Gymnastik (nur Frauen) - ohne Musik
Es werden gymnastische Grundformen mit oder ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie die Koordination Wert gelegt wird.
Die Bewerberin hat die Wahl zwischen einer selbstgestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen (Übung 1) oder einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil (Übung 2). Die Pflichtelemente (Übung 1) sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil (Übung 2) werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung. Es ist eine Wiederholung zugelassen.
Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät
Die Bewerberin zeigt eine von ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung von max. 60 Sekunden, in welcher folgende gymnastische Pflichtelemente enthalten sein müssen:
Grundformen der Gymnastik: Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung), Hüpfen (vorwärts, rückwärts), Seitgalopp (rechts, links), Federn (Einzel-, Doppel- und /oder Schlussfedern)
ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein, z.B. Standwaage)
ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet
weites Armkreisen in einem der oben genannten Elemente
Bewertungskritierien:
- rhythmischer Ablauf
- räumliche Gestaltung
- technische Ausführung
- Bewegungsweite
- Koordination der Einzelbewegungen
Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil
Takt: 1-8 |
|
Takt: 1-4
|
|
Takt: 1-8 |
|
Takt: 1-4
Takt: 5-8 |
|
Takt: 1-8 |
|
Takt: 1-8 |
|
Bewertungskriterien:
- rhythmischer Ablauf
- Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen
- technische Ausführung der gymnastischen Grundformen
- Gerätetechnik
- Bewegungsweite
Leistungsanforderungen insgesamt
Die Sporteingangsprüfung ist bestanden, wenn der/die Bewerber/in in allen Teilgebieten die geforderten Leistungen erbracht hat. Hierüber erhält er/sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Sporteingangsprüfung folgenden 3 Studienjahre.
Rechtsgrundlage ist die Satzung für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport, die aufgrund § 58 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01.01.2005 (GBL S. 1) am 14. Dezember 2005 vom Senat der Universität Freiburg beschlossen wurde.
