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Sport als praktisches Prüfungsfach im Abitur

 

 

Teilbefreiungen von der Aufnahmeprüfung sind für Bewerber/innen möglich, die im Abitur das Prüfungsfach Sport gewählt und in den gewählten praktischen Disziplinen mindestens 8 Punkte erreicht haben. Die Prüfung darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Bitte beachten Sie, dass auch im Fall einer Teilbefreiung die formgerechte Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bis 15.05. obligatorisch ist!

Ersatznachweise wie z.B. das Deutsche Sportabzeichen oder der Coopertest werden nicht akzeptiert!

 

Folgende Besonderheiten sind bei Teilbefreiungen für das Abitur ab 2023 zu beachten:

Die Befreiung gilt jeweils für die bestandenen Disziplinen der Abiturprüfung. Die Disziplinen werden disziplinscharf bzw. in Disziplinblöcken anerkannt - siehe Beispiele unten. Dabei müssen 6 aus 7 Disziplinen in der Leichtathletik und Gerätturnen am Ende erfolgreich bestanden sein. Leistungen aus der praktischen Abiturprüfung des Basisfach Sport werden ebenfalls anerkannt.

Alle Disziplinen müssen über das Formular Teilbefreiungen ab Abitur 2023 von der jeweiligen Schule rechtzeitig bis 01.07.2025 bescheinigt werden und im Anmeldesystem hochgeladen werden.

Wird bei der Aufnahmeprüfung nicht genau dieselbe Disziplin angeboten wie sie in der Abiturprüfung bestanden wurde, so wird die entsprechende Disziplin des Bewegungsblocks anerkannt wie im Tabellenblatt Anerkennung von Leistungen aus dem Sportabitur ab 2023/2024 angegeben.

Beispiele: 

-          Diskus- oder Speerwurf wird für den Wurf/Stoß anerkannt

-          200m oder der Hürdenlauf wird für den Sprint anerkannt

-          3.000m-Lauf wird für die Mittelstrecke anerkannt

-          Alle Schwimmstrecken werden für die Schwimmleistung der Aufnahmeprüfung anerkannt

-          Alle Übungen aus dem Bereich Tanzen, Gestalten, Darstellen werden für die Gymnastik anerkannt.

-          Alle Übungen aus dem Bereich Turnen werden für entsprechende Teildisziplinen im Turnen anerkannt.