Sie sind hier: Startseite Studium und Lehre Bewerbung Aufnahmeprüfung Bachelor

Wer benötigt die Aufnahmeprüfung?

Wer benötigt den Nachweis der Sportaufnahmeprüfung?

 

NEU ab 2026:

Je nach gewähltem Bachelorstudiengang kann der Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit unterschiedlich erfolgen (s. unten).

Im Studiengang Bachelor of Science ist bei bestimmten Nachweisen über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) keine Aufnahmeprüfung mehr notwendig.

Für die entsprechenden Regelungen bitte im Folgenden den gewünschten Studiengang aufklappen:

Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor mit Optionsbereich, Fach Sport
("Lehramts-Bachelor"): Aufnahmeprüfung ja!

 

Der Nachweis einer bestandenen Sportaufnahmeprüfung ist notwendig!

Der Nachweis ist immer notwendig, unabhängig davon, ob später im Studium die Option "Lehramt an Gymnasien" oder die Option "Individuelle Schwerpunktsetzung" gewählt wird.

► Informationen zur Sportaufnahmeprüfung

 


Bachelor of Science Sportwissenschaft - Bewegung und Gesundheit:
Aufnahmeprüfung nur in bestimmten Fällen!

 

1) Nicht notwendig ist der Nachweis einer bestandenen Sportaufnahmeprüfung, falls:

  • das Fach Sport in der gymnasialen Oberstufe in den letzten vier Schulhalbjahren durchgehend belegt und
  • in den ersten drei dieser Schulhalbjahre jeweils mindestens 8  Punkte erreicht wurden und
  • auf der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) die Noten der genannten Schulhalbjahre ausgewiesen sind.


 In diesem Fall ist bei der Online-Bewerbung als Nachweis der sportspezifischen Studierfähigkeit die Hochschulzugangsberechtigung hochzuladen, aus der die oben genannten Punkte im Fach Sport hervorgehen.

 

 

2) Eventuell notwendig ist der Nachweis einer bestandenen Sportaufnahmeprüfung in folgendem Fall:

Das Fach Sport wurde in den letzten vier Schulhalbjahren durchgehend belegt, aber auf der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) sind keine Halbjahresnoten wie unter 1) genannt, ausgewiesen.

In diesem Fall prüft die Auswahlkommission nach Bewerbungsfrist (15.07.), ob anhand der alternativ ausgewiesenen Punkte/Noten die sportspezifische Studierfähigkeit festgestellt werden kann.

Es können hierzu im Vorfeld keine Auskünfte erteilt werden.

Möchten Sie sicher gehen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, empfehlen wir, die Sportaufnahmeprüfung zu absolvieren und den Nachweis der erfolgreich erbrachten Aufnahmeprüfung bei der Bewerbung hochzuladen.

► Informationen zur Sportaufnahmeprüfung  

 

 

3) Immer notwendig ist der Nachweis einer bestandenen Sportaufnahmeprüfung, wenn weder Fall 1 noch Fall 2 zutrifft.

► Informationen zur Sportaufnahmeprüfung 

 

Für Masterstudiengänge ist kein Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung erforderlich.