Leistungsanforderungen
Leistungsanforderungen insgesamt
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der/die Bewerber/in in allen Teilgebieten die geforderten Leistungen erbracht hat; dabei müssen in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen mindestens sechs von sieben Übungen nach Maßgabe der Anlage zu § 1 Absatz 2 der Satzung bestanden werden. Hierüber erhält er/sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Prüfung folgenden 3 Studienjahre.
Die Bescheinigung sowie ein Duplikat werden Ihnen nach der bestandenen Prüfung - etwa Ende Juni bzw. im Anschluss an den Nachtermin - per Post zugesandt. Die Anschrift generieren wir aus der von Ihnen bei der Online-Anmeldung angegebenen Adresse. Nennen Sie uns daher bei der Anmeldung eine Adresse die auch im Juni/Juli noch aktuell ist!
Rechtsgrundlage ist die Satzung für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport, die aufgrund § 58 Absatz 6 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01.01.2005 (GBL S. 1) am 14. Dezember 2005 vom Senat der Universität Freiburg beschlossen wurde.(In der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 27. Februar 2015 - mit Änderungen)
Übersicht:
1. Leichtathletik | |
2. Schwimmen | |
3. Gerätturnen | |
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5. Gymnastik | |
6. Leistungsanforderungen insgesamt |
1. Leichtathletik
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Männer |
Frauen |
100 m Lauf (Tiefstart) |
13,4 sec. |
15,7 sec. |
2000 m Lauf |
- |
10:30,0 min. |
3000 m Lauf |
13:00,0 min. |
- |
Weitsprung |
4,70 m |
3,80 m |
Kugelstoßen |
8,25 m (Kugel: 6,0 kg) |
6,75 m (Kugel: 4,0 kg) |
Es wird nach den Wettkampfregeln des Deutschen Leichtathletikverbandes geprüft.
2. Schwimmen
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Männer |
Frauen |
100 m Brust |
1.57,5 min. |
2.07,5 min. |
Es wird in einem 25 m-Becken geprüft. Der Start erfolgt vom Startblock - es gilt die Ein-Start Regel.
Die Lagen sind gemäß den Wettkampfregeln des Deutschen Schwimmverbandes zu schwimmen.
3. Gerätturnen
Die in den folgenden Pflichtübungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der korrekten Reihenfolge demonstriert werden. Zwischenschwünge, Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung wird als nicht bestanden gewertet. An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.
Es müssen alle drei Bereiche (Boden, Sprung und Barren/Reck) erfolgreich absolviert werden, die im folgenden Video "Gerätturn-Anforderungen für die Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg" vorgeturnt werden:
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Boden
Frauen und Männer |
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Kriterien für NICHT BESTEHEN:
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Sprung
Männer Sprungtisch (Höhe 1,35 m) |
Frauen Sprungtisch (Höhe 1,25 m) |
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Kriterien für NICHT BESTEHEN:
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Barren / Reck
Männer Barren: 1,70 - 1,80 m hoch |
Frauen Reck: kopfhoch |
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Kriterien für NICHT BESTEHEN:
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Kriterien für NICHT BESTEHEN:
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Bewerberinnen und Bewerber, die trainingsmethodische Tipps zum Erlernen der geforderten Elemente benötigen, können ausführliche Erklärungen in dieser PDF-Datei finden, die eine Zusammenstellung aus Bessi, F. (2022). Gerätturnen 2.0 (1. Aufl.). Materialien für die Lehre im Gerätturnen: Bd. 1. e-gymnastics (ISBN: 978-3-949605-01-7) darstellt. Videos mit den Übungen können hier nach Registrierung abgerufen werden.
4. Spiele
Aus den nachfolgend genannten vier Spielen müssen in drei die Spielprüfungen bestanden werden. Wer eine Prüfung im Teilgebiet Gymnastik ablegt, darf nur an drei Spielen teilnehmen und muss in zwei dieser Spiele die Spielprüfungen bestehen; die ausgewählten Spiele werden von dem Bewerber/der Bewerberin vor Beginn der Prüfung benannt.
Spielform 3:3 auf einen Korb |
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Spielform 4:4 auf zwei Tore |
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Spielform 4:4 auf ein Tor |
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Spielform 4:4 |
Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von ca. 10 Minuten Dauer abgenommen.
Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.
5. Gymnastik (ohne Musik)
Es werden gymnastische Grundformen mit oder ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie die Koordination Wert gelegt wird.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat die Wahl zwischen einer selbstgestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen (Übung 1) oder einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil (Übung 2). Die Pflichtelemente (Übung 1) sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil (Übung 2) werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung. Es ist eine Wiederholung zugelassen.
Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät
Der Bewerber/Die Bewerberin zeigt eine von ihm/ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung von max. 60 Sekunden, in welcher folgende gymnastische Pflichtelemente enthalten sein müssen:
-
Grundformen der Gymnastik: Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung), Hüpfen (vorwärts, rückwärts), Seitgalopp (rechts und links), Federn (Einzel-, Doppel- und /oder Schlussfedern);
-
ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein, z.B. Standwaage);
-
ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet;
-
weites Armkreisen in einem der oben genannten Elemente.
Bewertungskritierien:
- rhythmischer Ablauf;
- räumliche Gestaltung;
- technische Ausführung;
- Bewegungsweite;
- Koordination der Einzelbewegungen.
Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil
Takt: 1-8 |
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Takt: 1-4 Takt: 5-8 |
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Takt: 1-8 |
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Takt: 1-4 Takt: 5-8 |
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Takt: 1-8 |
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Takt: 1-8 |
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Bewertungskriterien:
- rhythmischer Ablauf;
- Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
- technische Ausführung der gymnastischen Grundformen;
- Gerätetechnik;
- Bewegungsweite.