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2020-21 (Virtueller Kongress): Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Zum Erhalt der Teilnahmebescheinigung müssen die TN folgende Aufgaben absolviert haben:

  1. Videos anschauen
  2. Selbstreflexion schreiben und einreichen
  3. Peer-Review der Reflexionen eines vom System zufallsbedingt zugeteilten Teilnehmenden

 

Für  die Selbstreflexion haben die TN Zeit bis Mitte November.

Nach dem alle TN die Selbstreflexion eingereicht haben, erhalten die TN zufallsbedingt die Reflexion einer anderen teilnehmenden Person, um sie zu kommentieren und evtl. auch ergänzende Ideen zu bekommen.
Für diese Aufgabe haben die TN Zeit bis Ende des Jahres.

Das bedeutet, dass die Bescheinigungen nicht vor Januar erstellt werden.

Das dürfte aber kein Problem sein, weil der DOSB aufgrund der Corona-Lage bereits mit zwei Beschlüssen Rechtsicherheit für die Lizenzverlängerung geschaffen hat. In dem letzten Beschluss des DOSB-Vorstands  vom 16. Dezember wurde folgendes beschlossen:

Ausbildungsträger können DOSB-Lizenzen, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden bei Bedarf auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängern.

In Ausnahmefällen ist es möglich, Lizenzen auch um bis zu 2 Jahre zu verlängern. Falls dies notwendig ist, muss der Ausbildungsträger den Bedarf im Voraus beim Ressort Bildung im DOSB anzeigen. Falls dieser Zeitraum für einen Verband nicht realisierbar ist, kommt eine Einzelfallprüfung zum Tragen.

Zudem können Ausbildungsträger die Dauer von DOSB-Lizenzausbildungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht stattfinden können, um ein zusätzliches Jahr und damit auf maximal 3 Jahre ausdehnen.

Alle Verbände, die keinen Handlungsbedarf haben, müssen dementsprechend auch an der aktuellen Vergabe keine Änderungen vornehmen.

 

Erklärung vom 26. Nevember 2020

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