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Masterarbeit Master of Ecudation Sport

 

Alle Informationen auf dieser Seite gelten für Masterarbeiten, die im Fach Sport im Studiengang Master of Education angefertigt werden.

Wird die Masterarbeit im anderen Fach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben, gelten ggf. vereinzelt andere Regelungen (z. B. anderer Zulassungsantrag, andere Anmeldeformularien etc.)

 

Downloads: Anträge und Formulare Masterarbeit (Master of Education) Fach Sport


Anmeldung der Masterarbeit (M.Ed.):

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit im Fach Sport / Master of Education
(= Hauptantrag Anmeldung und ggf. Zusatzanträge)

 


In die Masterarbeit (M.Ed.) zu integrieren:

Das Titelblatt ist als erste Seite in die Masterarbeit zu integrieren (keine Seitenzahl). Es darf frei gestaltet werden, muss aber die oben angegebenen Textbausteine enthalten. Individuell gestaltet werden können: Formatierung (z. b. Schriftgröße, Fettdruck, Abstände), Reihenfolge der Angaben, Für die Bindung ist in der Vorlage auf der linken Seite ein 1 cm breiterer Seitenrand eingestellt.

  • Masterarbeit auf Deutsch:

 

  • Masterarbeit auf Englisch (nur auf Antrag möglich)

 


Anträge zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit (M.Ed.):

 

 

Masterarbeit (M.Ed.) - Das Wichtigste auf einen Blick

  • Umfang: 15 ECTS-Punkte
  • Bearbeitungszeit: 4 Monate
  • Von der Anmeldung der Masterarbeit bis zum Erhalt der Abschlussdokumente ist mit ca.7 Monaten zu rechnen
  • Die Masterarbeit kann nach Wahl der Studierenden in einem der beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften angefertigt werden.
  • Das erste Beratungsgespräch sollte ca. 8 bis 6 Wochen vor Anmeldung der Masterarbeit (also ca. 9 Monate vor geplantem Abschluss des Studiums) mit einem Professor/einer Professorin eines Arbeitsbereiches des IfSS geführt werden (verbindliche Vorgehensweise s. unter dem Punkte "Gutachter/innen, Themenstellung und Betreuung der Masterarbeit")
  • Der Beginn der Masterarbeit im Fach Sport ist individuell wählbar. Allerdings muss die Anmeldung mind. 3 Wochen vor gewünschtem Beginn im SPB eingegangen sein. 
  • Zur Begutachtung der Masterarbeit im M.Ed. wird im Regelfall nur ein Gutachter/eine Gutachterin benötigt. Dieser/Diese muss ein Professor/eine Professorin des Instituts für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) der Uni Freiburg sein. Bei einem externen Gutachter / einer externen Gutachterin wird ein Zweitgutachter / eine Zweitgutachterin des IfSS benötigt.
  • Gutachter / Gutachterin => Vergibt Thema der Masterarbeit => ist hauptverantwortlich für Betreuung
  • Die Masterarbeit kann auch außerhalb des IfSS angefertigt und betreut werden.
  • Die Masterarbeit ist im Master of Education in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Nur in Ausnahmefällen wird eine Masterarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch genehmigt. Studierende, die ihre Masterarbeit in eineranderen Sprache verfassen möchten, geben mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit einen formlosen Antrag mit Begründung ab. Der Fachprüfungsausschuss wird entscheiden.

 
 

 

Zeitliche Planung der Masterarbeit (M.Ed.)

Von der Anmeldung der Masterarbeit (= Einreichung des Anmeldeantrags im SPB) bis zur Ausstellung der Abschlussdokumente ist mit einem Zeitraum von ca. 7 Monaten zu rechnen.

Der Beginn der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ist individuell wählbar.

 

SPB = Studien- und Prüfungsbüro (2. OG, Zi 02 006)

Beispiele für den zeitlichen Ablauf (M.Ed.):

Fallen die unten genannten Termine auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist jeweils der darauffolgende Werktag als Frist zu verstehen.

Diese Termine sind nur Vorschläge bzw. Hilfe zur Planung. Die Masterarbeit kann jederzeit angemeldet werden!

Anmeldung
an SPB

Zulassung

Beginn
Masterarbeit
Abgabe
Masterarbeit
Frist GutachtenErhalt
Abschlussdokumente

Abschluss zum Ende SoSe
+
Beginn Referendariat
im Januar

bis 31.04. ab 14.05. 21.05.

21.09.

Falls das Datum auf Samstag oder Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf den darauffolgenden Werktag

04.11.

02.12. (Wenn die letzte Leistung bis 30.09. = SoSe erbracht wird, ist keine Immatrikulation für das WS mehr notwendig, aber möglich.)

Für das Referendariat sollten die Abschlussdokumente bis Mitte Dezember beim Regierungspräsidium eingegangen sein

Abschluss im SoSe

bis 01.03. ab 15.03. 22.03. 22.07. 02.09. 30.09.
Abschluss zum Ende WS bis 25.08. ab 15.09. 20.09. 20.01. 03.03. 31.03.

 

 

Der Beginn der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ist individuell wählbar. Bei der zeitlichen Planung ist Folgendes zu beachten:

  • Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit  (s. oben Downloads) muss mindestens drei Wochen vor dem gewünschtem Beginn der Masterarbeit  im SPB eingereicht werden.
  • Es sollte sich rechtzeitig um die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit und die Verbuchung der hierfür notwendigen ECTS-Punkte gekümmert werden.
  • Die Abschlussdokumente werden ca. 4 Wochen nach Beantragung vom Zentralen Prüfungsamt M.Ed. postalisch zugestellt.

 

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Zeitplan Studienabschluss und Referendariat

Das Referendariat beginnt einmal jährlich im Januar (Dauer 18 Monate).

Bewerbungsfrist ist der 15. Juni des Vorjahres. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Referendariat muss das Masterstudium noch nicht abgeschlossen sein. Die Abschlussdokumente sollten bis zum 15. Dezember, auf jeden Fall vor Weihnachten, beim Regierungspräsidium eingegangen sein. Die Ausstellung der Abschlussdokumente erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Zentralen Prüfungsamt M.Ed.

Wer seine Abschlussdokumente spätestens Anfang Dezember erhalten möchte,

  • muss den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (M.Ed.) im Fach Sport bis spätestens 31.04. im SPB eingereicht haben;
  • muss mit der Masterarbeit spätestens am 21. Mai beginnen
  • muss sich rechtzeitig um ausstehende Leistungsverbuchungen kümmern: spätestens Anfang November müssen alle Leistungen aus dem Studium verbucht sein
  • muss bis spätestens Anfang November beim Zentralen Prüfungsamt M.Ed. die Ausstellung der Abschlussdokumente schriftlich beantragt haben.

 

Hinweis zum Studierendenstatus: Wer im Wintersemester, in dem das Referendariat beginnen soll, bis zum Referendariat noch eingeschrieben sein möchte, muss Folgendes beachten:

  1. Im Sommersemester sich fristgerecht für das Wintersemester rückmelden
  2. Die letzte Leistung sollte erst nach Ende der Rückmeldefrist im August verbucht werden, so dass zum Zeitpunkt der Rückmeldung das Studium noch nicht als beendet gilt.

 

Bewerbungsinformationen zum Referendariat

 

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Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit (M.Ed.)


Zur Masterarbeit (M.Ed.) im Fach Sport kann nur zugelassen werden,

  • wer im Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasien insgesamt mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat und
  • wer im Fach Sport folgende Lehrveranstaltungen inkl. aller erforderlichen Leistungen erfolgreich absolviert hat:
    • Vertiefungsvorlesung Sport, Individuum und Gesellschaft
    • Vertiefungsvorlesung Bewegung und Training
    • Vertiefungsseminar Sportwissenschaftliche Forschung
    • Empirische Schulsportforschung
    • Mehrperspektivischer Unterricht

  • In begründeten Fällen und auf Antrag kann der Prüfungsausschuss auch Studierende zur Masterarbeit im Fach Sport zulassen, die höchstens zwei der oben genannten Lehrveranstaltungen noch nicht absolviert haben.
    Hierfür ist der Zusatzantrag: Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bei fehlendem Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen (s. Downloads oben) zusammen mit dem Haupteintrag und entsprechenden Nachweisen im SPB einzureichen.


Darüber hinaus kann nur zur Masterarbeit im Fach Sport zugelassen werden,

  • wer im Fach Sport des Masters of Education immatrikuliert ist
  • wer im Fach Sport  bzw. in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt den Prüfungsanspruch nicht verloren hat und sich darin in keinem laufenden Prüfungsverfahren an einer anderen Hochschule befindet

 

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Anmeldung der Masterarbeit (M.Ed.)

 

Download der Anträge siehe oben

(PDF mit Formularfeldern; um die Felder am Bildschirm bearbeiten zu können, muss das PDF mit einem PDF-Reader z. B. Adobe geöffnet werden; im Tab oder Fenster des Browsers ist keine Eintragung möglich); alle Unterschriften sind auch elektronisch/digital möglich.

Das Download-Paket enthält neben Hinweisen zum Ausfüllen folgende Anträge:

  • Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (= Hauptantrag)
  • nur falls erforderlich: Zusatzantrag = Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen
  • nur falls erforderlich: Zusatzantrag externe Begutachtung


Einreichung und Form der Anträge:

  • Der/die Studierende kann auf dem Hauptantrag angeben, wann er/sie mit der Masterarbeit beginnen möchte. Der früheste Bearbeitungsbeginn kann drei Wochen nach dem Datum der Antragseinreichung sein. (Beispiel: Antragseinreichung 31.03. => frühstmöglicher Wunschbeginn der Bearbeitungszeit: 20.04.
  • Der/die Gutachter/in bestätigt auf dem Hauptantrag entweder den vom/von der Studierenden vorgeschlagenen Bearbeitungsbeginn oder passt ihn ggf. an.
  • Der vom/von der Gutachter/in angegebene Bearbeitungsbeginn wird in den Zulassungsbescheid übernommen, vorausgesetzt
    • die Antragsstellung erfolgte formgerecht und vollständig,
    • die Zulassungsvoraussetzungen gelten als erfüllt bzw. die Zulassung wurde trotzt fehlender Voraussetzungen vom Fachprüfungsausschuss genehmigt.

Spätestens 2 Wochen nach Eingang der Anträge im Studien- und Prüfungsbüro wird der Zulassungsbescheid für die Masterarbeit per Mail verschickt und die Zulassung in HISinOne eingetragen. Sind die Anträge unvollständig oder stehen ggf. noch Genehmigungen für die Zulassung aus, wird der Studierende entsprechend informiert und die Zulassung sowie der Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit kann sich verschieben.

 

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Art und Umfang der Masterarbeit (M.Ed.)

 

Zweck der Masterarbeit:

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit, in der die Prüflinge zeigen sollen, dass sie selbständig ein Thema aus dem Fachbereich Sport innerhalb der vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können.


Art der Masterarbeit:

zum Beispiel:

  • Wissenschaftliche Recherche zu einer Forschungsfrage (Literaturarbeit)
  • Empirische Studie
  • Pilot-/ oder Entwicklungsprojekt


Gruppenarbeiten sind nicht zulässig.

Bearbeitungszeit:

4 Monate

Eine nicht fristgerecht eingereichte Masterarbeit gilt als nicht bestanden.

 

Sprache:

  • Deutsch
  • Wenn die Begutachtung sichergestellt ist, kann die Masterarbeit auf Antrag auch in einer anderen Sprache als deutsch abgefasst werden. In diesen Fällen muss mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ein formloser Antrag mit Begründung eingereicht werden. Es entscheidet der Fachprüfungsausschuss.
  • Sofern die Masterarbeit nicht in Deutsch abgefasst ist, muss sie eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.

 

Umfang und Format der Masterarbeit:

 


Thema der Masterarbeit und Betreuung:

  • Die Masterarbeit kann sowohl innerhalb des IfSS als auch extern angefertigt und betreut werden.
  • Es wird ein Gutachter / eine Gutachterin vom IfSS benötigt.
  • Die Fragestellung der Masterarbeit muss mit einem/r prüfungsberechtigtem Mitarbeiter/in des IfSS abgesprochen werden. Diese Person ist damit in der Regel der Gutachter / die Gutachterin der Masterarbeit und ist damit verantwortlich für die Themenstellung und die Betreuung.
  • Zur Betreuung der Masterarbeit können weitere Personen oder Institutionen hinzugezogen werden. Dies ist im Erstgespräch mit dem Gutachter / der Gutachterin zu klären. Der Gutachter / die Gutachterin bleibt Hauptansprechpartner.

 

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Gutachter/innen, Themenstellung und Betreuung der Masterarbeit (M.Ed.)

 

Themenfindung und Exposé:

Zur Themenfestlegung mit den Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen sowie der Erstellung eines Exposés ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Vorbereitende Schritte zur Anmeldung einer Abschlussarbeit

 

Gutachter/in der Masterarbeit:

Zur Begutachtung der Masterarbeit im M.Ed. wird im Regelfall nur ein Gutachter/eine Gutachterin benötigt. Dieser/Diese muss ein Professor/eine Professorin des Instituts für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) der Uni Freiburg sein.

Nur in folgenden Fällen wird ein zweiter Gutachter/eine zweite Gutachterin benötigt:

  • Fall a)
    Wird von Seiten des/der Studierenden ein externer Gutachter/eine externe Gutachterin gewünscht, dann muss die Masterarbeit zusätzlich von einem Gutachter/einer Gutachterin des IfSS bewertet werden. Es ist bei der Anmeldung zur Masterarbeit neben dem Hauptantrag der Antrag auf externe Begutachtung auszufüllen (s. Download).
  • Fall b)
    Ist das Thema der Masterarbeit nicht nur dem Fach Sport, sondern einer weiteren Fachdisziplin entnommen und kann der Gutachter/die Gutachterin des IfSS die Masterarbeit deshalb nicht alleine bewerten, muss der Gutachter/die Gutachterin des IfSS einen fachkundigen zweiten Gutachter/eine fachkundige zweite Gutachterin benennen.

 

Alle Gutachter/Gutachterinnen müssen prüfungsberechtigt sein. Prüfungsberechtigt sind:

  • Professoren/innen des IfSS
  • externe Professoren/innen (mit Einverständnis eines/er Gutachters/in des IfSS)

 

Betreuung der Masterarbeit:

Grundsätzlich ist der Gutachter/die Gutachterin hauptverantwortlich für die Betreuung der Masterarbeit. Es können jedoch zur Betreuung der Masterarbeit von ihm/ihr weitere Personen hinzugezogen werden.

 

Liste der aktuell Prüfungsberechtigten für die Masterarbeit am IfSS (= mögliche Betreuer/Gutachter):

  • Prof. Dr. Petra-Gieß-Stüber
  • Prof. Dr. Urs Granacher
  • Prof. Dr. Natalie Mrachacz-Kersting
  • Prof. Dr. Jana Strahler
  • Prof. Dr. Dominic Gehring

 

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Änderung des Themas der Masterarbeit (M.Ed.)

Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist binnen vier Wochen zu stellen und zu vergeben. Betroffene Personen sollten sich unverzüglich ans Studien- und Prüfungsbüro des IfSS wenden.

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Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (M.Ed.)

In begründeten Einzelfällen (z. B. wegen Krankheit oder begründeten Problemen, die in der Masterarbeit selbst liegen) kann der Fachprüfungsausschuss die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit um höchstens 8 Wochen verlängern:

Der Antrag ist spätestens drei Tage nach Eintreten des Verlängerungsgrundes zu stellen und muss vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Studien- und Prüfungsbüro eingegangen sein.

► Download der Anträge auf Verlängerung der Masterarbeit wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund (s. o. Downloads)
 

Bei Genehmigung der Verlängerung erhält der/die Studierende ein Schreiben mit Angabe der neuen Bearbeitungsfrist.

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Abgabe der Masterarbeit (M.Ed.)

Form und Exemplare:

  • 2 Exemplare in gebundener und gedruckter Form inklusive vorgegebenem Titelblatt und handschriftlich unterschriebene Erklärung zur Masterarbeit (s. o. Downloads)
  • Zusätzlich in digitaler Form als PDF-Datei als Mailanhang an: . Die digitale Version muss der eingereichten Papierversion entsprechen und am selben Tag wie diese eingereicht werden
  • Bei empirischen Arbeiten kann darüber hinaus von den Gutachtern/innen auch die Abgabe der Rohdaten und empirischen Ergebnisse verlangt werden.

 

Mögliche Orte der Einreichung:

  • Persönliche Abgabe im Studien- und Prüfungsbüro des IfSS (2. OG, R 02 006) oder
  • Briefkasten außen am Haupteingang des IfSS oder gelber Briefkasten (Fach des Studien- und Prüfungsbüros) im EG des Hauptgebäudes im IfSS oder
  • per Post (maßgeblich ist der Poststempel, Einschreiben wird empfohlen) an: Institut für Sport und Sportwissenschaft, Studien- und Prüfungsbüro, Sandfangweg 4, 79102 Freiburg

 

Frist:

  • Die Frist der Bearbeitungszeit wird mit dem Zulassungsbescheid zur Masterarbeit bekannt gegeben sowie in HISinOne vermerkt.
  • Fällt das Datum der Bearbeitungsfrist auf einen Samstag oder Sonntag, gilt der erste hierauf folgende Werktag als Abgabefrist.
  • Wird die Masterarbeit in einer der beiden o. g. Briefkästen eingeworfen, gilt sie dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie auf den der Bearbeitungsfrist folgenden Werktag spätestens ab 8:00 Uhr morgens zugänglich ist.

 

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Bewertung der Masterarbeit (M.Ed.)

Gewichtung der Masterarbeit für die Gesamtnote Endnote:

  • die Masterarbeit wird 1-fach gewichtet, die Abschlussnoten in den beiden Fächern sowie die Abschlussnote in den Bildungswissenschaften werden jeweils 2-fach gewichtet (Teiler 7: 1 + 2 + 2 + 2).

 

Bewertung der Masterarbeit:

Die Masterarbeit wird innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung von dem Gutachter/der Gutachterin -  bzw. bei zwei Gutachtern/Gutachterinnen von beiden - bewertet; Notenskala: 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / 2,3 ... 4,0 / 5,0

Wird die Masterarbeit von nur einem Gutachter/einer Gutachterin bewertet und wird die Note "nicht ausreichend" (5,0) vergeben, so wird die Masterarbeit zusätzlich von einem /einer vom Prüfungsausschuss bestellten zweiten Gutachter/Gutachterin bewertet. Bewertet der/die zweite Gutachter/Gutachterin die Masterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0), so bestellt der Fachprüfungsausschuss einen dritten Gutachter/eine dritte Gutachterin, der/die als Note eine der von den beiden anderen Gutachtern/Gutachterinnen vergebenen Noten oder eine dazwischen liegende Note festsetzt.

Im Falle von zwei Gutachtern/Gutachterinnen:

  • Die beiden Gutachter/Gutachterinnen bewerten die Arbeit unabhängig voneinander. Die Note errechnet sich als das arithmetische Mittel aus den beiden Einzelbewertungen. Weichen die beiden Einzelbewertungen um mindestens zwei Notenstufen ab, bestellt der Fachprüfungsausschuss einen dritten Gutachter/eine dritte Gutachterin, der/die als Note eine der von den beiden anderen Gutachtern/Gutachterinnen vergebenen Noten oder eine dazwischen liegende Note festsetzt.

 

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Wiederholung der Masterarbeit (M.Ed.)

  • Eine Masterarbeit, die mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet worden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden.
  • Die Wiederholung der Masterarbeit muss in dem Fach erfolgen, in dem die Masterarbeit für den ersten Versuch zugelassen wurde. Es können jedoch innerhalb des Fachs andere Gutachter*innen/Betreuer*innen gewählt werden
  • Der Antrag auf Wiederholung muss spätestens 2 Monate nach Bestandskraft des Prüfungsbescheides eingereicht werden; bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die/der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
  • Es ist ein neues Thema zu bearbeiten.
  • Eine Rückgabe des erneuten Themas ist nur dann zulässig, wenn der/die Studierende bei der Anfertigung der ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

 

 

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Ausstellung der Abschlussdokumente und Exmatrikulation


Beantragung der Abschlussdokumente und Zustellung:

  • Zwischen Beantragung und Zustellung der Abschlussdokumente liegen etwa vier Wochen. Die Zustellung erfolgt postalisch vom Zentralen Prüfungsamt M.Ed.
  • Die Abschlussdokumente können erst ausgestellt werden, wenn die Note der Bachelorarbeit sowie alle Leistungen in den beiden Fächern, in den Bildungswissenschaften sowie das Schulpraxissemester verbucht sind. 

 

Solange der/die Studierende noch Studien-/Prüfungsleistungen (auch nach Ende des Masterabschlussmoduls) zu erbringen hat, muss er/sie immatrikuliert sein. Ist die letzte Leistung erfolgreich erbracht, kann die Exmatrikulation erfolgen. Für die anschließende Ausstellung der Abschlussdokumente ist keine Immatrikulation erforderlich.

Exmatrikulierte Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden und eine Prüfungsleistung wiederholen müssen bzw. deren Prüfung aufgrund genehmigten Rücktritts als nicht unternommen gilt, können die betreffende Prüfungsleistung noch erbringen (Ausnahme Masterarbeit).

 

Art der Abschlussdokumente:

  • Masterurkunde
  • Zeugnis
  • Leistungsübersicht = Transcript of Records
  • Diploma Supplement
  • ECTS-Einstufungstabelle (ab WS 2023)

 


Hinweise zur Exmatrikulation:

  • Ansprechpartner zu Fragen der Exmatrikulation ist das Studierendensekretariat der Uni Freiburg in der Sedanstraße
  • Die Exmatrikulation ist im Studierendensekretariat der Uni Freiburg entweder schriftlich oder persönlich per Antrag vorzunehmen.
  • Es sind die auf dem Exmatrikulationsantrag erforderlichen Unterlagen wie z. B. Entlastungsvermerk der UB, Studienbuch etc. beizulegen.
  • Die Exmatrikulation wird in der Regel erst zum Ende des Semesters wirksam. D. h. wer sein Studium beendet hat, kann trotz eingereichtem Exmatrikulationsantrag noch bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert sein.
  • Wer sich für das kommende Semester zur Sicherheit zurückgemeldet hat, aber nun doch nicht mehr auf die Immatrikulation angewiesen ist, muss sich für eine Gebührenerstattung binnen 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren:
    • Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn (01.10 oder 01.04.), werden sowohl der Sozialbeitrag (78 EUR) als auch der Verwaltungsbeitrag sowie der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) zurückerstattet.
    • Bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn (nach dem 01.10 oder 01.04.), aber binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird nur noch der Verwaltungsbeitrag und der Beitrag für die verfasste Studierendenschaft (60 EUR + 7 EUR) erstattet.

 

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