B.Sc. Praktikum
Formale Eckdaten
Wahlpflichtmodul: Das Modul kann, muss aber nicht gewählt werden.
Praktikumsdauer und ECTS-Punkte
In der Regel handelt es sich um ein Vollzeit-Praktikum.
- 4 Wochen (160 Stunden Praktikum): 6 ECTS
- 8 Wochen (320 Stunden Praktikum): 12 ECTS
- 12 Wochen (480 Stunden): 18 ECTS
Kombination Praktikum mit Pflichtpraktikum oder Praktikum aus I-BOK
Das Praktikum kann sowohl mit dem Pflichtpraktikum als auch mit dem Praktikum aus dem I-Bok Bereich kombiniert werden.
Bei Auslandsaufenthalten kann eine Finanzierung für den Gesamtaufenthalt beantragt werden
Genehmigung, Anmeldung SL und Leistungsverbuchung
Es ist vor Ableistung des Praktikums die Genehmigung bei dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten (Learning Agreement, s. unten) einzuholen. Bei nicht genehmigten Praktika kann die Studienleistung nicht verbucht werden.
Genehmigung Praktikum
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Anmeldung SL |
Leistungsverbuchung |
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► Learning Agreement Praktikum Die Genehmigung ist bei der Praktikumsbeauftragten Silke Bergmann einzuholen Bescheinigung für die Praktikuminstitution, dass es sich um ein "Pflicht"praktikum handelt: |
Fristgerechte Anmeldung der SL in HISinOne notwendig. ACHTUNG: Bei Kombination mit dem Pflichtpraktikum oder mit Praktikum aus dem i-BOK Bereich, ggf. in jedem Bereich eine SL anmelden. |
Verbuchung der SL in HISinOne durch Silke Bergmann |
Bescheinigung über "Pflicht"praktikum für Arbeitgeber
Download: Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, gibt es unter Praktika und Jobs (unterhalb des Buttons Bachelor of Science)
Beratung und Genehmigung des Praktikums
- Beratung und Genehmigung des Praktikum: Silke Bergmann
- Allgemein Beratung Mobifenster: Dr. Katrin Röttger
Information zur Studienleistung
Die Studienleistung ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen.
- Praktikumsbescheinigung, aus der Dauer, Vollzeit/Teilzeit und Tätigkeiten hervorgehen
- Schriftlicher Praktikumsbericht
- siehe ► Richtlinien zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes unter Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.
- Abgabefrist: WS: 30.03./SoSe: 30.09.
Anerkennung eines vor Beginn des B.Sc. Studiengangs absolvierten Praktikums
Praktika, die vor Beginn des B.Sc. Studiengangs absolviert wurden, können auf Antrag anerkannt werden; ggf. sind weitere Studienleistungen, wie z. B. ein Praktikumsbericht, zu absolvieren.
Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.
Auswahl der Praktikumsinstitution
Grundsätzlich erfolgen die Auswahl der Einrichtung sowie die Bewerbung selbständig. Es bestehen jedoch Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen (In- und Ausland), die bei der Praktikumsbeauftragten Silke Bergmann erfragt werden können.
Geeignete Praktikumsinstitutionen sind öffentliche oder private Sport- und Gesundheitseinrichtungen im In- und Ausland.
Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Auslandspraktikum
EU-Länder und Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Kroatien und Schweiz:
ERASMUS-Placement/Traineeship: 2 - 12 Monate; auch möglich bei Praktika an ausländischen Universitäten
Ansprechpartner im IfSS: Felix Winterhalder
Außereuropäisches Ausland, nicht EU+Ländern:
Stipendienprogramm PROMOS: 6 Wochen bis 6 Monate
Neben Auslandspraktika können hierüber auch Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sprachkurse und Summer-Schools finanziert werden.
Ansprechpartner/innen und Informationen s. PROMOS-Beratung