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B.Sc. Praktikum

 

Formale Eckdaten

Wahlpflichtmodul: Das Modul kann, muss aber nicht gewählt werden.

Praktikumsdauer und ECTS-Punkte

In der Regel handelt es sich um ein Vollzeit-Praktikum.

  • 4 Wochen (160 Stunden Praktikum): 6 ECTS
  • 8 Wochen (320 Stunden Praktikum): 12 ECTS
  • 12 Wochen (480 Stunden): 18 ECTS



 

Kombination Praktikum mit Pflichtpraktikum oder Praktikum aus I-BOK

Das Praktikum kann sowohl mit dem Pflichtpraktikum als auch mit dem Praktikum aus dem I-Bok Bereich kombiniert werden.

Bei Auslandsaufenthalten kann eine Finanzierung für den Gesamtaufenthalt beantragt werden

 

Genehmigung, Anmeldung SL und Leistungsverbuchung

Es ist vor Ableistung des Praktikums die Genehmigung bei dem/der jeweiligen Praktikumsbeauftragten (Learning Agreement, s. unten) einzuholen. Bei nicht genehmigten Praktika kann die Studienleistung nicht verbucht werden.

Genehmigung Praktikum

Anmeldung SL

Leistungsverbuchung

► Learning Agreement Praktikum
(Download auf der Seite Praktika und Jobs)

Die Genehmigung ist bei der Praktikumsbeauftragten Silke Bergmann einzuholen

Bescheinigung für die Praktikuminstitution, dass es sich um ein "Pflicht"praktikum handelt:
Download auf der Seite Praktika und Jobs

Fristgerechte Anmeldung der SL in HISinOne notwendig.

ACHTUNG: Bei Kombination mit dem Pflichtpraktikum oder mit Praktikum aus dem i-BOK Bereich, ggf. in jedem Bereich eine SL anmelden.

Verbuchung der SL in HISinOne durch Silke Bergmann

 

Bescheinigung über "Pflicht"praktikum für Arbeitgeber

Download: Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, gibt es unter Praktika und Jobs (unterhalb des Buttons Bachelor of Science)

 

Beratung und Genehmigung des Praktikums

 


Information zur Studienleistung

Die Studienleistung ist bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen.

  • Praktikumsbescheinigung, aus der Dauer, Vollzeit/Teilzeit und Tätigkeiten hervorgehen
  • Schriftlicher Praktikumsbericht
    • siehe ► Richtlinien zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes unter Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.
    • Abgabefrist: WS: 30.03./SoSe: 30.09.

 

Anerkennung eines vor Beginn des B.Sc. Studiengangs absolvierten Praktikums

Praktika, die vor Beginn des B.Sc. Studiengangs absolviert wurden, können auf Antrag anerkannt werden; ggf. sind weitere Studienleistungen, wie z. B. ein Praktikumsbericht, zu absolvieren.

Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.

 

Auswahl der Praktikumsinstitution

Grundsätzlich erfolgen die Auswahl der Einrichtung sowie die Bewerbung selbständig. Es bestehen jedoch Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen (In- und Ausland), die bei der Praktikumsbeauftragten Silke Bergmann erfragt werden können.

Geeignete Praktikumsinstitutionen sind öffentliche oder private Sport- und Gesundheitseinrichtungen im In- und Ausland.

► Praktikumsbörsen

 

 

Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Auslandspraktikum


EU-Länder und Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Kroatien und Schweiz:

ERASMUS-Placement/Traineeship: 2 - 12 Monate; auch möglich bei Praktika an ausländischen Universitäten

Ansprechpartner im IfSS: Felix Winterhalder
 

Außereuropäisches Ausland, nicht EU+Ländern:

Stipendienprogramm PROMOS: 6 Wochen bis 6 Monate

Neben Auslandspraktika können hierüber auch Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sprachkurse und Summer-Schools finanziert werden.

Ansprechpartner/innen und Informationen s. PROMOS-Beratung