Praktikum
Formale Eckdaten
Wahlpflichtmodul: Das Modul kann, muss aber nicht gewählt werden.
Praktikumsdauer und ECTS-Punkte
In der Regel handelt es sich um ein Vollzeit-Praktikum. In Absprache mit dem/der Praktikumsbeauftragten kann das Praktikum auch über das Semester verteilt (z. B. zwei Tage pro Woche) erfolgen, wenn die Gesamtstundenzahl erreicht wird:
- 4 Wochen (160 Stunden Praktikum): 6 ECTS
- 8 Wochen (320 Stunden Praktikum): 12 ECTS
- 12 Wochen (480 Stunden): 18 ECTS
Ein Praktikum von 8 oder 12 Wochen kann auch bei zwei oder drei unterschiedlichen Institutionen absolviert werden; Mindestdauer bei einer Institution: 4 Wochen bzw. 160 Stunden
Kombination Pratkikum mit FEP
Das Praktikum kann mit dem Forschungs- bzw. Entwicklungsprojekt kombiniert werden (z. B. als Forschungspraktikum) sofern das Projekt außerhalb des IfSS stattfindet. Bitte beachten, dass auch in diesem Fall sowohl eine Genehmigung für das FEP als auch für das Praktikum (2 Learning Agreements) erforderlich ist.
Bei Auslandsaufenthalten kann eine Finanzierung für den Gesamtaufenthalt beantragt werden, wenn FEP und Praktikum an der gleichen Institution erfolgen. In diesem Fall bitte mit dem International Office abklären, ob die Bewerbung eher für einen Forschungsaufenthalt oder für ein Praktikum geschehen sollte.
Genehmigung, Anmeldung SL und Leistungsverbuchung
Es ist vor Ableistung des Praktikums die Genehmigung bei dem entsprechenden Fachbereich (Learning Agreement, s. unten) einzuholen. Bei nicht genehmigten Praktika kann die Studienleistung nicht verbucht werden.
Genehmigung Praktikum
|
Anmeldung SL |
Leistungsverbuchung |
---|---|---|
► Learning Agreement Praktikum Die Genehmigung ist bei demjenigen/ derjenigen Fachvertreter/in einzuholen, dessen/deren Arbeitsbereich das Praktikum thematisch zugeordnet werden kann (s. unten). Bescheinigungen für die Praktikuminstitution, dass es sich um ein "Pflicht"praktikum handelt, sind bei PD Dr. Dominic Gehring erhältlich. |
Fristgerechte Anmeldung der SL in HISinOne notwendig | Verbuchung der SL in HISinOne durch entsprechende/n Fachvertreter/in. |
Bescheinigung über "Pflicht"praktikum für Arbeitgeber
Eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist bei Prof. Dr. Dominic Gehring erhältlich.
Beratung und Fachbereiche zur Genehmigung des Praktikums
- Allgemeine Beratung zum Praktikum:
Beratung und Genehmigung in den Fachbereichen:
- Trainings- und Bewegungswissenschaft: Prof. Dr. Urs Granacher
- Biomechanik: Prof. Dr. Dominic Gehring
- Neurowissenschaften im Sport: Prof. Dr. Natalie Mrachacz-Kersting
- Sport- und Gesundheitspsychologie, BGF: Prof. Dr. Jana Strahler
- Sportpädagogik, - soziologie und -entwicklung: Prof. Dr. Ingo Wagner
Information zur Studienleistung
Die Studienleistung ist entweder beim/bei der Praktikumsbeauftragten oder bei dem/der vom Praktikumsbeauftragten zugewiesenen Betreuer/in einzureichen.
- Praktikumsbescheinigung, aus der Dauer, Vollzeit/Teilzeit und Tätigkeiten hervorgehen
- Schriftlicher Praktikumsbericht (6 Textseiten, 1,5-facher Zeilenabstand, unabhängig von Dauer des Praktikums);
- Kurzzusammenfassung auf Grundlage eines pdf-Formulars
Detailinformationen siehe ► Richtlinien zur Anfertigung eines Praktikumsberichtes
- Abgabefrist: WS: 31.03./SoSe: 30.09.
Anerkennung eines vor Beginn des M.Sc. Studiengangs absolvierten Praktikums
Praktika, die vor Beginn des M.Sc. Studiengangs absolviert wurden und nicht Teil des Bachelorstudiengangs waren, können auf Antrag anerkannt werden; ggf. sind weitere Studienleistungen, wie z. B. ein Praktikumsbericht, zu absolvieren.
Antrag und Hinweise siehe unter Praktika und Jobs.
Auswahl der Praktikumsinstitution
Grundsätzlich erfolgen die Auswahl der Einrichtung sowie die Bewerbung selbständig. Es bestehen jedoch Kooperationen mit universitären und außeruniversitären Einrichtungen (In- und Ausland), die über die Praktikumsbeauftragten der Arbeitsbereiche erfragt werden können.
Geeignete Praktikumsinstitutionen sind öffentliche oder private Sport- und Gesundheitseinrichtungen im In- und Ausland. Das Praktikum kann nicht am Institut für Sport und Sportwissenschaft Freiburg absolviert werden.
Finanzierungsmöglichkeiten bei einem Auslandspraktikum
EU-Länder und Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Türkei:
ERASMUS-Placement/Traineeship: 2 - 12 Monate; auch möglich bei Praktika an ausländischen Universitäten
Ansprechpartnerin im IfSS: Felix Winterhalder
Außereuropäisches Ausland, nicht EU+Ländern:
Stipendienprogramm PROMOS: 6 Wochen bis 6 Monate
Neben Auslandspraktika können hierüber auch Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sprachkurse und Summer-Schools finanziert werden.
Ansprechpartner/innen und Informationen s. PROMOS-Seite des International Office